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Montag, den 13. Mai 2013 | Anträge und Stellungnahmen

Antrag auf ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Mit unserem Antrag setzten wir uns für die Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahren für alle Einstellungen der Stadtverwaltung ab 2014 ein. Die Anonymisierung der Bewerbungen soll Diskriminierung vorbeugen und Auswahlverfahren transparenter gestalten. Erst im Vorstellungsgespräch wird bei diesem Vorgehen die Anonymität aufgehoben.

Sehr geehrter Herr Zimmermann, sehr geehrter Herr Bayrak, wir bitten Sie, folgenden Antrag der PETO-Fraktion dem Integrationsausschuss am 04.06.2013 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 27.06.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Die Verwaltung wird mit der Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens für alle Einstellungen der Stadtverwaltung Monheim am Rhein ab Januar 2014 beauftragt. Das ausgewählte Verfahren und der Sachstand ist dem Rat in seiner Sitzung am 17.10.2013 zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Stadt Monheim am Rhein führt bisher personalisierte Bewerbungsverfahren durch. Diese haben für die Bewerberinnen und Bewerber den Nachteil, dass nicht nur ihre Qualifikation, sondern auch ihr Geschlecht, ihre Herkunft, ihr Familienstand, sowie ihr Alter in die Einstellungsüberlegungen mit einbezogen werden können. Frauen, Bewerber mit Integrationshintergrund, ausländischer Staatsbürgerschaft, Alleinerziehende und ältere Bewerber sind damit der Gefahr ausgesetzt, durch vorschnelle Urteile aus dem Bewerbungsverfahren auszuscheiden.

Der Leitfaden für Arbeitgeber zum Anonymisierten Bewerbungsverfahren der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nennt ausdrücklich die Vorurteile „Eine alleinerziehende Frau mit Kindern ist unflexibel“, „Menschen über 50 Jahre werden hüufig krank“, „Türkische Bewerberinnen und Bewerber können nicht gut Deutsch“.

Entscheidungen auf Grund dieser Annahmen stellen Diskriminierungen gem. Art. 3 GG dar. Ihnen muss vorgebeugt werden. In vielen Ländern wird zu diesem Zweck bereits auf ein Bewerbungsfoto verzichtet. Innerhalb Europas wurde darüber hinaus erfolgreich das anonymisierte Bewerbungsverfahren erprobt. Dieses ist z.B. in den USA, Großbritannien oder Kanada Standard.

Im anonymisierten Bewerbungsverfahren erhalten die Personalverantwortlichen zunächst nur Auskünfte über die Qualifikation der Interessenten. Auf Grund dieser Informationen (Ausbildung, Berufserfahrung, Motivation) treffen sie die Entscheidung, wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Alter, Geschlecht, Herkunft und Familienstand können bei dieser Auswahl nicht berücksichtigt werden. Erst nach der Einladung zu einem persönlichen Gespräch oder einem Test, wird die Anonymisierung aufgehoben. Zum Ergebnis muss also keine unbekannte Person eingestellt werden. Die Anonymisierung im ersten Schritt macht die Auswahlkriterien aber transparenter und gewährleistet Chancengleichheit.

Das anonymisierte Bewerbungsverfahren hat auch f¨r die Stadtverwaltung Vorteile. Zunächst wird durch die objektive Auswahl sichergestellt, dass die qualifizierteste Bewerberin/der qualifizierteste Bewerber eingestellt wird. Durch den Imagegewinn, den die Signalwirkung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens bewirkt, können neue Bewerbergruppen erschlossen werden. Außerdem gewährleistet das anonymisierte Bewerbungsverfahren die Einhaltung des AGG, d.h. die Rechtskonformität neuer Einstellungen. Überdies ist das anonymisierte Bewerbungsverfahren internationaler Standard.

Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren durchzuführen (Online-Bewerbung, Formular-Bewerbung oder nachträgliche Anonymisierung herkömmlicher Bewerbungsunterlagen), muss die Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Beschluss des Ausschusses zunächst ermitteln, welches Verfahren für Monheim am besten passt und die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Wir halten daher eine Einführungsfrist bis zum Jahreswechsel 2013/2014 für angemessen, aber auch für ausreichend.

Antrag herunterladen (pdf, 81 kB)

 

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