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Freitag, den 2. Oktober 2026

Amtsgericht verurteilt Wienecke-Unterstützerin zu Schadensersatz

Beschädigung eines PETO-Wahlplakats hat Folgen für die Verursacherin | Täterin gehört bis heute zum Unterstützerteam der Bürgermeisterin

Instagram-Beitrag | CDU Monheim am Rhein | 13.09.2025

In einem Rechtsstreit über die Beschädigung eines PETO-Plakats im Vorfeld der letzten Kommunalwahl hat das Amtsgericht Langenfeld die Monheimerin B. zu 220 Euro Schadensersatz verurteilt. Nach der Auffassung des Gerichts steht fest, dass die Beklagte am Frohnkamp in Monheim am Rhein am Abend des 8. Juli 2025 ein PETO-Plakat vorsätzlich beschädigt hat. Die Beschädigung zweier weiterer Wahlplakate konnte der Beklagten indes nicht nachgewiesen werden. Ein parallel zum rechtkräftig beendeten Zivilprozess geführtes Strafverfahren gegen die Täterin ist derzeit noch anhängig.

Fabian Glave, der Vorsitzende der PETO, zeigt sich zufrieden mit dem im Zivilprozess ergangenen Urteil: „Im Wahlkampf darf und soll gestritten werden. Eine Grenze ist aber überschritten, wenn Wahlwerbung von Parteien gezielt und vorsätzlich beschädigt wird. Ich freue mich, dass das Amtsgericht die von uns geltend gemachte Beschädigung zumindest in einem Fall als zweifelsfrei erwiesen ansieht und der Partei einen angemessenen Schadensersatz zugesprochen hat.“ Dabei gehe es der PETO ausdrücklich nicht um finanzielle Wiedergutmachung, sondern vor allem darum, dass die Verursacherin für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen wird. „Deshalb hoffe ich, dass das derzeit noch laufende Strafverfahren gegen die Beschuldigte ebenfalls zu einer Verurteilung führt“, so Fabian Glave.

Pikant nach Ansicht der PETO sei, dass die Täterin sich immer noch aktiv im Unterstützungsteam der heutigen Bürgermeisterin engagiere, zuletzt bei der jüngsten Ratssitzung gemeinsam mit anderen Mitgliedern aus dem „Team Wienecke“ im Zuschauerraum des Stadtrats. Auch auf einem von der CDU unmittelbar vor der Wahl in den sozialen Medien verbreiteten Video ist die Täterin zu sehen, wie sie die Bürgermeisterkandidatin gemeinsam mit anderen Unterstützenden hochleben lässt. „Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil ich die heutige Bürgermeisterin im Wahlkampf über den Vorwurf gegen ihre Unterstützerin informiert habe,“ erläutert Lucas Risse, der damalige PETO-Bürgermeisterkandidat. „Interne Konsequenzen scheint es dafür nicht gegeben zu haben.“

Wahlkämpfe lebten von unterschiedlichen Positionen, findet Lucas Risse. Gerade bei kontroversen Themen dürfe hart diskutiert werden. Wer eine Meinung oder Forderung der PETO für falsch hält, könne widersprechen, Flugblätter verteilen, eigene Plakate aufhängen oder sogar für die eigene Auffassung demonstrieren. Genau davon lebe die Demokratie. „Was definitiv nicht dazugehört, ist eine Beschädigung von Wahlwerbung politischer Mitbewerber. Und gerade auch von Menschen, die sich aktiv in einem Wahlkampf engagieren, darf erwartet werden, dass sie die elementaren Regeln eines fairen politischen Wettbewerbs respektieren. Politisch unliebsame Positionen beantwortet man mit Gegenargumenten – und nicht, indem man versucht, die Wahlwerbung des Mitbewerbers zu entfernen“, so Lucas Risse.

Bei der Beschädigung des Plakats am Frohnkamp handelte es sich im Wahlkampf um keinen Einzelfall. Mehrfach wurden Wahlplakate und andere Wahlwerbung der PETO beschädigt. Die Partei hat die bekannt gewordenen Sachbeschädigungen dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Der PETO-Vorsitzende fühlt sich durch das Gerichtsurteil im Umgang mit solchen Vorfällen bestätigt: „Beschädigungen von Wahlwerbung sind kein Kavaliersdelikt und werden weiterhin dokumentiert und zur Anzeige gebracht“, erläutert Fabian Glave. Zu weiteren Vorfällen liefen derzeit noch Verfahren.

Fabian Glave stellt klar, dass für ihn auch die Beschädigung von Wahlplakaten anderer Parteien nicht hinnehmbar sei. Politischer Respekt dürfe nicht davon abhängen, ob die Botschaft auf einem Plakat den eigenen Überzeugungen entspreche. PETO verbinde das Urteil deshalb mit einem Appell an alle demokratischen Parteien und ihre Unterstützer: „Sachbeschädigungen sind kein angemessenes Mittel im politischen Wettbewerb. Eine lebendige Demokratie braucht unterschiedliche Positionen, klare politische Auseinandersetzungen und auch deutliche Kritik, jedoch definitiv keine Sachbeschädigung.“

 

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