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Dienstag, den 3. Februar 2009 | Anträge und Stellungnahmen

Rede von Lisa Riedel zur IMR-Ansiedlung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, verehrte Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Presse, zunächst darf ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie die Zeit gefunden haben, der Einladung zur heutigen Ratssitzung zu folgen und auch noch zu so später Stunde ausharren.

Wir, die PETO-Fraktion, haben diese Sitzung ursprünglich mit dem Ziel initiiert, die IMR GmbH zur Stellung des bundesimmissionsschutzrechtlichen Antrags zu bewegen - beziehungsweise aus der Nicht-Stellung des Antrags die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Der Verkauf des Grundstücks an IMR wurde am 4. September 2008 durch den Haupt- und Finanzausschuss als Tischvorlage beraten. Die Tischvorlage bestand aus einer dringlichen Entscheidung, die wie folgt begründet wurde: „Da für eine Ansiedlung des Unternehmens ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich ist, strebt die Firma IMR GmbH eine unverzügliche Stellung der notwendigen Anträge an, um jegliche Zeitverzögerung zu vermeiden.“ Der angeblich so dringende Antrag wurde bis Ende Januar 2009 nicht gestellt. Stattdessen versuchte das Unternehmen mit Hilfe von Teilbaugenehmigungen Fakten zu schaffen.

Herr Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim hat in der Informationsveranstaltung am 8. Januar wiederholt behauptet, die Stadt könne auf die Stellung des bundesimmissionsschutzrechtlichen Antrags keinen Einfluss nehmen. Das ist jedoch falsch. Wir haben uns im Anschluss an diese Veranstaltung Einblick in den Grundstückskaufvertrag verschafft, den zuvor kein Ratsmitglied kannte. In diesem ist eindeutig geregelt, dass die IMR GmbH schon bis zum 31. Dezember 2008 diesen Antrag hätte stellen müssen. Mit dieser vertraglichen Reglung hatte die Stadt nicht nur die Möglichkeit auf IMR einzuwirken, Herrn Dr. Thomas Dünchheim obliegt es als Chef der Verwaltung darüber hinaus, die Einhaltung geschlossener Verträge zu überwachen. Er hatte damit auch die Pflicht, IMR zur Stellung des Antrags anzuhalten. Wir fragen uns: Haben Sie uns in der genannten Infoveranstaltung bewusst angelogen? Oder kannten Sie den Vertragsinhalt nicht?

Wie dem auch sei: IMR hat heute Morgen den Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Bezirksregierung eingereicht. Wir freuen uns, dass unser Antrag damit wohl sogar Wirkung gezeigt hat, ohne in einer Abstimmung eine Mehrheit zu erringen. Dennoch bleibt festzustellen: Der Antrag wurde HEUTE gestellt - und nicht schon vor Tagen oder gar Wochen, wie zum Teil behauptet wurde - und erst recht nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von vor einem Monat. Unser Antrag auf Fristsetzung ist damit hinfällig geworden. Nicht jedoch der Anlass, auf Grund dessen wir uns hier heute treffen.

IMR ist ein Unternehmen, dessen Ansiedlung und Betrieb nicht ohne Belastungen für die Nachbarschaft ablaufen können. Zu nennen sind hier insbesondere Staub- und Lärmimmissionen. Auch diesbezüglich wurde von der Monheimer Verwaltung immer wieder behauptet, die Einhaltung der Grenzwerte sei für das Unternehmen kein Problem. Tatsächlich ist jedoch schon in dem Kaufvertrag vom 4. September 2008 anderes zu lesen. Aus diesem Grund sagte die Stadt Monheim am Rhein als Grundstückseigentümer IMR zu, keine Abwehransprüche geltend zu machen. Bei einer solchen Zusage handelt es sich unserer Meinung nach nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Herr Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim hätte einen solchen endgültigen Rechtsverzicht, der das Eigentum der Stadt dauerhaft entwertet, nicht ohne Beteiligung des Rats abgeben dürfen. Viel wichtiger ist aber das Fazit aus der Vertragspassage: IMR kann die Grenzwerte nicht ohne Probleme einhalten. Das Unternehmen benötigt vielmehr eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, um seinen Betrieb anzusiedeln – der Haupt- und Finanzausschuss war bei seiner Entscheidung im September über diesen Umstand NICHT informiert. Für unsere Verwaltung war dies offensichtlich auch kein Hindernis. Hinter dem Rücken des Stadtrats wurde IMR eine solche Ausnahmegenehmigung zugesichert. Nach eingehender Prüfung des Vertrags sind wir uns sicher: Diese Klausel ist nichtig. Es ist rechtswidrig eine Genehmigung, die an Voraussetzungen geknüpft ist, ohne fachliche Prüfung vertraglich zuzusagen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, in der wir den Landrat um die Überprüfung des Vertrags, insbesondere der genannten Passage bitten, haben wir heute per Fax nach Mettmann übermittelt.

Unklar ist uns allerdings, warum IMR eine solche vertragliche Absicherung benötigt, wenn das Unternehmen doch angeblich so unproblematisch alle Grenzwerte einhalten kann. Für uns lassen die Umstände nur einen Schluss zu: Die Einhaltung der Grenzwerte gestaltet sich wesentlich schwieriger als immer wieder öffentlich behauptet.

Nachdem die Verwaltung rechtlich nicht einwandfreie Verträge geschlossen hat, der Haupt- und Finanzausschuss nur mangelhaft informiert worden ist, IMR seine Vertragsverpflichtungen schon jetzt nicht einhalten konnte und Herr Bürgermeister offensichtlich nicht willens oder fähig ist, die Einhaltung der Ansiedlungsvoraussetzungen zu überwachen und einzufordern, haben wir uns die Frage gestellt, welche Lehren daraus zu ziehen sind. Unser Ergebnis: Wir sehen keinen anderen Weg, als sofort unmissverständliche Regelungen für die Ansiedlungen im Rheinpark zu schaffen. Dafür ist unserer Meinung nach eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Dabei haben wir auf die Anregung der Unternehmergemeinschaft Rheinpark zurückgegriffen. Mit den Fraktionen der Grünen, der SPD und der FDP konnten wir uns auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Dieser besteht aus vier Punkten:

  1. Der Rat zieht die Angelegenheit gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW an sich.
  2. Der bestehende Bebauungsplan 84 M wird dahingehend abgeändert, dass die bislang in den textlichen Festsetzungen vorgesehenen Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ersatzlos entfallen. Statt der Abstandsliste aus dem Abstandserlass NRW Stand 1998 wird die aktuellere Abstandsliste aus dem Jahr 2007 maßgeblich.
  3. Der Rat beschließt gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan 84 M bis zum Abschluss des unter Punkt 2 genannten Änderungsverfahrens.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH Verhandlungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags aufzunehmen.

Zur Erläuterung: Die Änderung des Bebauungsplans bewirkt, dass Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden dürfen. Zulässig sind somit vielmehr nur noch Unternehmen, die die Anforderungen des B-Plans zweifelsfrei erfüllen. Damit bis zur Wirksamkeit des so geänderten Bebauungsplans keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden können, ist die Aufstellung einer Veränderungssperre notwendig. Diese verbietet unter anderem die Errichtung baulicher Anlagen. Da der Rat unter Punkt eins die Angelegenheit IMR an sich zieht, ist es notwendig, die Verwaltung unter Punkt vier ausdrücklich zu Rückabwicklungsverhandlungen zu ermächtigen.

Diese Änderung des Bebauungsplans dient nicht der gezielten Ansiedlungsverhinderung der IMR GmbH. Das Verfahren der letzten Monate hat uns vielmehr auf einen Missstand in der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans 84 M aufmerksam gemacht. Unsere Ansiedlungspolitik hat bis jetzt im Rheinpark zur Ansiedlung hochwertiger Gewerbe und Handwerksbetriebe geführt. Die im Bebauungsplan vorgesehene Ausnahmereglung ist daher nicht mehr zeitgemäß. Die Ansiedlung immissionsintensiver Betriebe muss ausgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass zukünftige Unternehmen sich in das Gebiet des Rheinparks einfügen. Die Diskussion um die Ansiedlung der IMR GmbH ist ein Beispiel für die zurzeit noch mögliche Unverträglichkeit. Es ist nicht zu leugnen, dass eine dadurch möglicherweise notwendige Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags mit der Firma IMR GmbH voraussichtlich ein Verlustgeschäft für die Stadt sein wird. Der größere Schaden für Monheim würde jedoch in der Ansiedlung eines Unternehmens bestehen, dass sich nicht in die Struktur des Rheinpark einfügt und letztlich nicht nur den ansässigen Gewerbebetrieben, sondern auch der umliegenden Wohnbebauung Nachteile zufügt.

Möglicherweise befürchten Sie, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, negative Auswirkungen auf andere ansiedlungswillige Unternehmen. Auch mit diesem Beschluss muss Monheim sich jedoch nicht nachsagen lassen, sich an geschlossene Verträge nicht halten zu wollen. Vertragsbrüchig ist hier die IMR GmbH geworden. Hier hat IMR das Vertrauen verspielt, dass ihr vormals entgegengebracht wurde. Denn Vertrauen war es, das uns alle dazu veranlasst hat, der dringlichen Entscheidung zu folgen und an die Rechtmäßigkeit der Verträge zu glauben. IMR hat es in der Hand gehabt zu beweisen, dass ihr vertraut werden kann. Doch sollen wir wirklich annehmen, dass ein Unternehmen, dass nicht in der Lage ist einen Antrag fristgerecht einzureichen, komplizierte Maßgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einhalten kann? Meine Fraktion vertraut nicht darauf. Ich vertraue auch nicht darauf. Soweit ich weiß vertrauen auch die Mitglieder der SPD-, der Grünen- und der FDP-Fraktion nicht darauf. Wir müssen und möchten dafür Sorge tragen, dass sich nur solche Unternehmen im Rheinpark ansiedeln können, die sich zweifelsfrei mit der bestehenden Bebauung vertragen. Unser Vorgehen beweist, dass Monheim am Rhein die Investitionen, die Unternehmen hier zur Ansiedlung in einem attraktiven Gewerbe- und Industriegebiet vornehmen, oder die Bürgerinnen und Bürger auf sich nehmen, um sich ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, schützt und veraltete Bebauungspläne zeitgemäß angepasst werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, mich nicht nur bei der Bürgerinitiative und der Unternehmensgemeinschaft Rheinpark, die für eine vorbildliche Sensibilisierung der Politik und Öffentlichkeit gesorgt haben, zu bedanken, sondern auch bei den Mitgliedern der SPD, der Grünen und der FDP, die es über alle Parteigrenzen hinweg möglich gemacht haben, einen Antrag zur Sicherung der Qualität des Rheinparks zu stellen.

Ich bitte Sie liebe Ratskolleginnen und -kollegen der CDU-Fraktion: Haben auch Sie den Mut, unseren gemeinsamen Antrag zu unterstützen!

Redemanuskript herunterladen (pdf, 47 kB)

 

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