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Samstag, den 28. Februar 2009 | PETO-Blatt-Artikel

Sondersitzung IMR

von Lisa Riedel

Dienstag, 3. Februar 2009, 18:20 Uhr: Der Ratssaal im Monheimer Rathaus platzt aus allen Nähten. Mit ungläubigem Gesichtsausdruck bahnen sich die Ratsmitglieder den Weg zu ihren Sitzplätzen. Grund für das Spektakel ist die Ratssondersitzung zum Thema „Ansiedlung der IMR GmbH“ im Rheinpark.

Die IMR GmbH ist ein Schrottwiederverwertungsunternehmen. Hinter dem Monberg sollte eine Anlage zur Schredderung von Metallen installiert werden. Die Verträge darüber galten schon als sicher. Die Ansiedlung ist in den letzten Wochen und Monaten jedoch immer mehr in die Kritik geraten. Durch erhebliche Erschütterungen und massive Lärm- und Staubimmissionen sahen nicht nur die Anwohner ihre Lebensqualität in Gefahr. Neben Prestigeverlusten rechneten einige Gewerbetreibende sogar damit, ihre Produktion einstellen zu müssen. Auch die weitere Vermarktung des Gewerbegebiets war damit ein Risikofaktor.

Die Verwaltung versicherte zwar immer wieder, dass alle Grenzwerte unproblematisch eingehalten werden würden. Beweisen sollte dies das noch durchzuführende Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Unverständnis wurde daher insbesondere der Tatsache entgegengebracht, dass IMR einen dafür notwendigen Antrag nicht einreichte.

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Dienstag, den 3. Februar 2009 | Anträge und Stellungnahmen

Rede von Lisa Riedel zur IMR-Ansiedlung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, verehrte Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der Presse, zunächst darf ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie die Zeit gefunden haben, der Einladung zur heutigen Ratssitzung zu folgen und auch noch zu so später Stunde ausharren.

Wir, die PETO-Fraktion, haben diese Sitzung ursprünglich mit dem Ziel initiiert, die IMR GmbH zur Stellung des bundesimmissionsschutzrechtlichen Antrags zu bewegen - beziehungsweise aus der Nicht-Stellung des Antrags die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Der Verkauf des Grundstücks an IMR wurde am 4. September 2008 durch den Haupt- und Finanzausschuss als Tischvorlage beraten. Die Tischvorlage bestand aus einer dringlichen Entscheidung, die wie folgt begründet wurde: „Da für eine Ansiedlung des Unternehmens ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich ist, strebt die Firma IMR GmbH eine unverzügliche Stellung der notwendigen Anträge an, um jegliche Zeitverzögerung zu vermeiden.“ Der angeblich so dringende Antrag wurde bis Ende Januar 2009 nicht gestellt. Stattdessen versuchte das Unternehmen mit Hilfe von Teilbaugenehmigungen Fakten zu schaffen.

Herr Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim hat in der Informationsveranstaltung am 8. Januar wiederholt behauptet, die Stadt könne auf die Stellung des bundesimmissionsschutzrechtlichen Antrags keinen Einfluss nehmen. Das ist jedoch falsch. Wir haben uns im Anschluss an diese Veranstaltung Einblick in den Grundstückskaufvertrag verschafft, den zuvor kein Ratsmitglied kannte. In diesem ist eindeutig geregelt, dass die IMR GmbH schon bis zum 31. Dezember 2008 diesen Antrag hätte stellen müssen. Mit dieser vertraglichen Reglung hatte die Stadt nicht nur die Möglichkeit auf IMR einzuwirken, Herrn Dr. Thomas Dünchheim obliegt es als Chef der Verwaltung darüber hinaus, die Einhaltung geschlossener Verträge zu überwachen. Er hatte damit auch die Pflicht, IMR zur Stellung des Antrags anzuhalten. Wir fragen uns: Haben Sie uns in der genannten Infoveranstaltung bewusst angelogen? Oder kannten Sie den Vertragsinhalt nicht?

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Dienstag, den 3. Februar 2009 | Anträge und Stellungnahmen

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister

PETO wendet sich in Sachen IMR an den Landrat

Sehr geehrter Herr Hendele, wir bitten Sie, den zwischen der Stadt Monheim am Rhein, den Bahnen der Stadt Monheim GmbH, der Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein und der Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH geschlossenen Grundstückskaufvertrag vom 04.09.2008 auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Bedenken hegen wir insbesondere bezüglich des § 20 Vereinbarungen betreffend Nachbarbebauung. Dieser beinhaltet Passagen, die unserer Auffassung nach nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen sind, mithin nicht ohne den Rat hätten vereinbart werden dürfen. Außerdem sichert die Stadt ohne vorherige Fachprüfung Ausnahmegenehmigungen in unzulässiger Art und Weise zu.

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Dienstag, den 3. Februar 2009 | Anträge und Stellungnahmen

Gemeinsamer Antrag mit SPD, Grünen und FDP zur IMR-Ansiedlung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktionen der SPD, PETO, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP stellen gemeinsam folgenden Antrag zur Sache:

  1. Der Rat zieht die Angelegenheit gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW an sich.
  2. Der bestehende Bebauungsplan 84 M wird dahingehend abgeändert, dass die bislang in den textlichen Festsetzungen vorgesehenen Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ersatzlos entfallen. Statt der Abstandsliste aus dem Abstandserlass NRW Stand 1998 wird die aktuellere Abstandsliste aus dem Jahr 2007 maßgeblich.
  3. Der Rat beschließt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan 84 M bis zum Abschluss des unter Punkt 2 genannten Änderungsverfahrens.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH Verhandlungen zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags vom 04.09.2008 aufzunehmen.

Die Begründung erfolgt mündlich während der Sitzung.

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Donnerstag, den 15. Januar 2009 | Anträge und Stellungnahmen

Einforderung eines BImSchG-Antrags von IMR

Zweifel an der Verträglichkeit des geplanten Betriebs an der Daimlerstraße

Zur Einleitung eines Rückabwicklungsverfahrens für die umstrittene Grundstücksveräußerung an die Euskirchener IMR stellte die PETO-Fraktion folgenden Antrag:

  1. Der Rat zieht die Angelegenheit gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW an sich.
  2. Die Verwaltung hat die Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH unverzüglich aufzufordern, ihrer Verpflichtung gemäß § 8 Abs. 2 des mit der Stadt Monheim am Rhein sowie den Bahnen der Stadt Monheim GmbH und der Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein geschlossenen Grundstückskaufvertrages nachzukommen. Hierzu wird es als notwendig angesehen, dass die IMR eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Der IMR ist zur Antragstellung eine Frist bis spätestens zum 28.02.2009 zu gewähren.
  3. Sollte die IMR Innovative Metal Recycling GmbH die Aufforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, wird die Verwaltung beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zur Rückabwicklung des Ansiedlungsgeschäftes durchzuführen.

Begründung: Am 04.09.2008 hat der Haupt- und Finanzausschuss eine dringliche Entscheidung vom 01.09.2008 zum Verkauf eines Gewerbe- und Industriegrundstücks an die Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH genehmigt. Die Dringlichkeit wurde unter anderem damit begründet, dass für die Ansiedlung des Unternehmens ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sei.

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Mittwoch, den 14. Januar 2009 | Pressemitteilung

Metallschrottverwertung im Rheinpark

PETO verlangt Prüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Verbunden mit der Forderung an Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim, eine Sonderratssitzung zur Ansiedlung des Metallschrottverwerters IMR einzuberufen, will PETO außerdem eine Prüfung der geplanten Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erreichen.

Die Fraktionsvorsitzende Lisa Riedel und ihr Ratskollege Daniel Zimmermann hatten am vergangenen Mittwoch Akteneinsicht in den Bauantrag der IMR genommen und von der Stadtverwaltung eine Kopie des Grundstücksvertrags zwischen dem Metallverwerter und der Stadt angefordert, der dem Stadtrat bisher nicht vorgelegt worden war.

„Nach einer genauen Durchsicht der IMR-Bauanträge sowie des mit der Stadt geschlossenen Grundstücksvertrags“, so Zimmermann, „sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Anlage unbedingt von der Bezirksregierung überprüft werden muss.“ Insbesondere das von den Anwohnern und den umliegenden Betrieben kritisierte Lärmschutzgutachten könne von der Monheimer Stadtverwaltung nicht in ausreichendem Umfang hinterfragt werden.

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Freitag, den 5. September 2008 | PETO-Blatt-Artikel

Der vergessene Schatz

von Lisa Riedel und Daniel Zimmermann

Unter dem Motto „Auf der Suche nach der Altstadt von morgen“ hatte die Stadt Monheim am Rhein für den 29. August und den 5. September zu einem Workshop eingeladen. Ziel der Veranstaltung war eine Empfehlung an den Stadtrat zum Schutz der historischen Bausubstanz in der Altstadt bei gleichzeitiger Reaktivierung des Kernbereichs. Eingeladen waren Vertreter aus der Politik und Verwaltung, sowie Architekten, Stadtplaner und Mitarbeiter des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege. Für PETO nahmen Lisa und Daniel teil.

Am Anfang der aktuellen Überlegungen stand die Frage, ob die Altstadt einen Bebauungsplan braucht. CDU und PETO hatten diese Frage in einer Sitzung des Monheimer Planungsausschusses vor den Ferien tendenziell mit Ja beantwortet, denn ein Bebauungsplan regelt nicht nur den Neubau von Gebäuden, sondern er macht auch Vorschriften darüber, welche Nutzungen möglich sind, und kann für die Genehmigung von Um- und Anbauten an bestehenden Häusern wichtig sein.

Für die Altstadt ist ein Bebauungsplan von Bedeutung, um dort etwa die Einrichtung eines Bordells zu verhindern oder um zum Beispiel Einfluss darauf zu nehmen, dass bei Umbaumaßnahmen der historische Charakter der Bebauung gewahrt bleibt.

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