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Montag, den 27. Oktober 2025

Bürgermeister weist Vorwurf des Amtsmissbrauchs zurück

„Auch PETO-Mitglieder haben das Recht, sich an die zuständige Behörde zu wenden“

In zwei Artikeln vom 15. und 26. Oktober beschäftigt sich die Rheinische Post mit einem Mietstreit zwischen zwei Monheimer Vermieterinnen und ihrer Mieterin. Letztere gehört als PETO-Mitglied dem Monheimer Stadtrat an. Schon im vergangenen Jahr war der Fall Thema eines Zeitungsartikels. Bürgermeister Daniel Zimmermann wehrt sich gegen den von den Vermieterinnen öffentlich erhobenen Vorwurf des Amtsmissbrauchs und rechtfertigt das Einschreiten der städtischen Wohnungsaufsicht: „Auch PETO-Mitglieder haben das Recht, sich an die zuständige Behörde zu wenden.“

Bestätigt sieht sich Zimmermann durch einen vom zuständigen Verwaltungsgericht an die Vermieterinnen gerichteten Hinweis. Diese hatten sich per Klage gegen den Sanierungsbescheid der städtischen Wohnungsaufsicht gewehrt. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Es riet den Vermieterinnen, ihre Klage zurückzunehmen, um Kosten zu vermeiden. Andernfalls würde ein abweisendes Urteil ergehen. Die Vermieterinnen folgten dem Hinweis und zogen ihre Klage zurück.

Anstoß des Streits war ein feuchter Fußboden im Badezimmer der Mietwohnung. Messungen bestätigten die ungewöhnlich hohe Feuchtigkeit unterhalb des Fliesenbelags. Teilweise standen Pfützen auf dem Boden. Der Boden verzog sich so stark, dass die Tür zum Raum klemmte. Statt die Ursache für das Feuchtigkeitsproblem zu ermitteln, kürzten die Vermieterinnen die Tür und gaben den Mietenden Tipps zur Badezimmernutzung. Spätestens nachdem die Vermieterinnen den Entschluss gefasst hatten, die Immobilie unvermietet zu verkaufen, zeigten sie an einer Mängelbeseitigung kein Interesse mehr.

Statt die Miete zu mindern, bat die PETO-Ratsfrau die Wohnungsaufsicht um Unterstützung, denn das Badezimmer war nicht mehr nutzbar. Diese bestätigte die Feuchtigkeit im Boden des Badezimmers. Inzwischen roch das Bad muffig und es zeigten sich erste Spuren von Schimmelbildung. Nachdem die Ursache durch die Vermieterinnen weiterhin nicht freiwillig ermittelt und beseitigt wurde, erließ die Wohnungsaufsicht einen Bescheid, der ihnen das unter Androhung eines Ordnungsgelds aufgab. Erst daraufhin erfolgte eine Sanierung des Bads, durch die die Feuchtigkeitsursache beseitigt wurde. Ein von den Vermieterinnen beauftragter Handwerker stellte eine unzureichende bauliche Abdichtung des Fliesenbodens fest.

Als Mieter der Untätigkeit seiner Vermieter ausgesetzt zu sein – das kennen viele. Ob Heizungsausfall, nicht nutzbare Bäder oder Schimmel – wenn der Vermieter in diesen Fällen nicht tätig wird, geht es für Mietende um die Grundlage ihrer Existenz. Das einzige Druckmittel der Mietenden, um eine Beseitigung der Mängel zu erreichen, eine Mietminderung, kann sich schnell zum Boomerang entwickeln. Denn die Minderung wird von Vermietern gerne als rückständige Miete angesehen und zusammen mit der Behauptung, wegen der Diskussionen um die Mängel sei das Mietverhältnis zerrüttet, zur Begründung einer Kündigung des Mietverhältnisses herangezogen. Das Ergebnis: Die Vermieter kassieren Miete, unterlassen notwendige Instandsetzungen und wenn die Mietenden versuchen ihre Rechte durchzusetzen, wird versucht sie loszuwerden. Mietende müssen in solchen Fällen nicht nur mit den Mängeln leben, sondern laufen Gefahr, ihr Zuhause zu verlieren.

Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber deshalb den Kommunen die Aufgabe der sogenannten Wohnungsaufsicht übertragen. Diese hat dafür Sorge tragen, dass bestimmte Mindestanforderungen an angemessene Wohnverhältnisse erfüllt sind. Dafür soll nötigenfalls behördlich gegenüber den Vermietern die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen angeordnet werden. Dieses Konzept soll die von den Vermietern abhängigen Mietenden schützen und in ihren Rechten stärken.

Wo liegt also der Skandal? Von Seiten der Vermieterinnen wird unterstellt, dass der Bürgermeister und die Erste Beigeordnete Dr. Lisa Pienatk bei Terminen der betroffenen Ratsfrau mit ihren Vermieterinnen anwesend waren. Die öffentliche Darstellung suggeriert, beide hätten auf das Verfahren der Wohnungsaufsicht Einfluss genommen. Tatsache ist jedoch, dass die PETO-Ratsfrau auf Grund des angespannten Verhältnisses zu ihren Vermieterinnen Termine mit diesen nur noch unter Anwesenheit von Zeugen wahrnahm. Sie folgte damit einem Rat des Mieterschutzbundes. Während an einigen Terminen andere Zeugen anwesend waren, gab es auch Termine an denen Zimmermann oder Dr. Pientak, mit denen die Ratsfrau persönlich befreundet ist, zugegen waren.

Zimmermann ist sich sicher: „Hätte es nur den Ansatz einer unrechtmäßigen Einmischung der Ersten Beigeordneten oder mir in das Verfahren der Wohnungsaufsicht gegeben, wäre längst die Kommunal- und Dienstaufsicht eingeschaltet worden. Die Vermieterinnen haben über ihren Anwalt für das Gerichtsverfahren bereits vor Monaten Akteneinsicht erhalten.“ Er glaubt, ihnen gehe es in diesem Fall nicht um das Recht, sondern zuallererst um den eigenen Geldbeutel. „Erst wollte man die Kosten für die notwendige Badsanierung sparen, dann hat man eine Chance gesehen, durch die Mängel die unliebsamen Mieter aus der vermieteten Wohnung rauszuekeln Eine unvermietete Immobilie lässt sich deutlich teurer verkaufen.“ Die städtische Wohnungsaufsicht habe schon vielen Mieterinnen und Mietern in ähnlichen Situationen helfen können und tue das auch weiterhin ohne Ansehen der jeweiligen Person – sowohl auf Seite der Vermietenden als auch der Mietenden.

 

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