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Donnerstag, den 25. Juni 2015 | PETO-Blatt-Artikel

Schuldnerberatung immer wichtiger

Jeder achte Bürger in Monheim hat Schulden

von Ingo Elsner

Mit einer Schuldnerquote von 13,3% bildet Monheim zusammen mit Neuss das statistische Schlusslicht aller Kommunen in NRW bezüglich der Verschuldung ihrer Bürger. Diese Zahl soll jedoch nicht trügen, denn auch der Spitzenreiter Langenfeld verzeichnet eine Schuldnerquote von 8,03%. Immer wichtiger wird daher eine zuverlässige Schuldnerberatung, was auch an der Zahl der Klienten zu sehen ist, die von 60 (im Jahre 1992) auf 372 (im Jahre 2014) kontinuierlich gestiegen ist.

Die seit 1982 existierende Schuldner- und Insolvenzberatung in Monheim musste 1990 noch mit einem Etat von 36.000 Euro und gerade mal mit einer personellen Besetzung von 13 Wochenstunden auskommen. Nachdem 1999 dann mit dem Gesetz zum Verbraucherinsolvenzverfahren eine Grundlage zur Schuldenbewältigung einkommensschwacher Menschen geschaffen wurde, konnte bis 2015 der Etat auf 112.000 Euro und die Besetzung auf zwei Vollzeitstellen erweitert werden. Dies wird mit 40.000 Euro vom Kreis Mettmann finanziert; Monheim selbst trägt mit rund 44.000 Euro aber ebenfalls 40% der Kosten. 11% des Etats werden von Düsseldorf und 8% vom Sparkassen- und Giroverband beigesteuert.

Trotzdem liegt die durchschnittliche Wartezeit für eine Schuldenbetreuung bei acht Monaten, ehemals aber sogar bei zwölf bis 18 Monaten. Ein Erstgespräch allerdings ist innerhalb von zwei Wochen garantiert. Zudem gibt es jeden Donnerstag von 14 bis 16 Uhr eingerichtete Sprechstunden.

Von insgesamt 372 Beratungen in 2014 waren 143 Langezeitschuldner- bzw. Insolvenzberatungen und 229 Kurzberatungen, die pro Beratung einen Stundenaufwand von drei Stunden oder weniger umfasst. Die Schuldnerberatung selbst bietet eine breite Palette von Leistungen: Es werden Existenzsicherungen und Wohnungserhalte durchgeführt, ebenso existiert eine Kooperation mit der MEGA und ein Kontakt zu RWE bezüglich Stromschulden und Heizungskosten. Außerdem werden Haushaltsplanungen und Einkommensüberprüfungen angeboten. Da ca. 50% der Arbeitslosengelder fälschlich berechnet sind, ist es aufgrund von Annahmen bezüglich des Einkommens oder ähnlichen Berechnungsfehlern, wird eine Aufklärung über Rechte und Pflichten angeboten. Existenzängste können oftmals schon alleine dadurch ausgeräumt werden, wenn über die gesetzliche Pfändungsfreigrenze von 1.045 Euro aufgeklärt wird. Weiterhin werden Insolvenzverfahren begleitet, Mieterstiftungen kontaktiert, Regulierungen der Schulden vorgenommen, Gläubigerlisten angefertigt, Bescheinigungen über Pfändungsschutzkonten erzielt oder der Klient einfach „an die Hand genommen“. Nach Aussage von Mitarbeitern der Schuldnerberatung müsse man auch einfach erstmal den Mut machen, die „Aldi-Tüte“ voller ungeöffneter Briefe zu sortieren.

All dies hat zu einer beachtlichen Anzahl von Erfolgen geführt. 37 Fälle von ausgeglichener Schuldenregulierung, 68 laufende Insolvenzanträge, 24 Fälle von verhinderter Obdachlosigkeit durch Räumungsklagen und 21 Fälle der Verhinderung von Heizungssperrungen konnten erzielt werden. Ein Erfolg, auf den man stolz sein, der aber definitiv noch ausgebaut werden kann.

 

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