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Donnerstag, den 9. Juni 2005 | Anträge und Stellungnahmen

Wahlvorstände für die Monheimer Seniorenheime

Antrag der PETO-Fraktion

Die Verwaltung wird beauftragt für die Stimmabgabe bei der möglicherweise im Herbst stattfinden Bundestagswahl und bei zukünftig folgenden Wahlen in den Monheimer Seniorenheimen einen oder mehrere bewegliche Wahlvorstände einzurichten.

Begründung

Nach § 8 der Bundeswahlordnung besteht die Möglichkeit, für die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen, Klöstern, usw. so genannte bewegliche Wahlvorstände zu bilden. Auch die Landeswahlordnung und die Kommunalwahlordnung kennen diese Regelung.

Die beweglichen Wahlvorstände bestehen aus drei Mitgliedern. Sie suchen die Einrichtung unter Mitnahme einer verschlossenen Wahlurne zu einem vorher festgesetzten Zeitpunkt auf und ermöglichen den Bewohnerinnen und Bewohnern die Stimmabgabe. Dabei kann sich der bewegliche Wahlvorstand – sofern kranke und bettlägrige Wählerinnen und Wähler es wünschen – auch direkt an Krankenbetten begeben. Für sie, aber auch für Seniorinnen und Senioren, die noch mobil sind, wäre ein beweglicher Wahlvorstand von großem Interesse.

Bei der Landtagswahl vor zwei Wochen haben uns gegenüber insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des Peter-Hofer-Hauses in Baumberg immer wieder den Wunsch nach einem beweglichen Wahlvorstand geäußert. Zwar haben alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Monheimer Seniorenheimen die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, trotzdem möchten viele ältere Menschen lieber in einem Wahllokal wählen, wie sie es immer getan haben. Wenn sich dieses Wahllokal in ihrer eigenen Wohnstätte befinden kann, wäre das für die Seniorinnen und Senioren eine unheimliche Erleichterung.

Es entstünden keine zusätzliche Kosten, da die Briefwahlvorstände die Arbeit des beweglichen Wahlvorstandes zusätzlich übernehmen könnten. Es wären also lediglich organisatorische Maßnahmen zu treffen. Insbesondere müsste sich die Verwaltung mit den Leitungen der Seniorenheime abstimmen, damit diese in ihren Einrichtungen Wahlräume zur Verfügung stellen und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor Ort unter den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt machen.

Ergebnis

Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 28.06.2005 einstimmig angenommen. Das neue Verfahren ist in den Seniorenheimen auf gute Akzeptanz gestoßen.

Originaldokument herunterladen (pdf, 35 kB)

 

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