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Sonntag, den 3. Oktober 2021 | PETO-Blatt-Artikel

Monheimer Altstadt wird zur Fußgängerzone

Fußgehende und Außengastronomie sollen profitieren

Seit ihrer Reaktivierung in den letzten Jahren gilt die Monheimer Altstadt wieder mehr und mehr als beliebter Treffpunkt bei Monheimer Bürgerinnen und Bürgern sowie auch zunehmend bei auswärtigen Gästen. Egal ob zum Kneipenbesuch, Essen gehen, Karneval feiern oder Weihnachtsmarkt besuchen, die Altstadt zieht täglich viele Besucherinnen und Besucher an. Um deren Schutzbedürfnissen besser gerecht zu werden sowie mehr Platz für die Außengastronomie zu schaffen, hat der Stadtrat mit den Stimmen von PETO und den Grünen nun beschlossen, den Kernbereich der Altstadt als Fußgängerzone auszuweisen.

Genauer gesagt soll die Fußgängerzone von der Kreuzung Turmstraße/Grabenstraße bis zur Einmündung in die Kapellenstraße/Bleer Straße führen. Zudem erstreckt sie sich bis in die Anfänge der anliegenden Straßen, wie die Franz-Böhm-Straße, die Freiheit und die Zollstraße. Das Ziel hierbei ist es zum einen, Fehlfahrten in die Turmstraße zu verhindern. Zum anderen soll so die Aufenthaltsqualität der Altstadt verbessert sowie ihr historisches Flair betont werden. Hierbei soll der Bereich zudem für den Fahrradverkehr sowie den autonomen Bus freigegeben werden. Außerdem wird es Liefer- und Ladezeiten geben, in denen die Zone von Anliegerinnen und Anliegern befahren werden kann.

„Nachdem in den letzten Jahren bereits einiges für die Belebung der Altstadt gemacht wurde, stellen die Umbaumaßnamen nun einen sinnvollen nächsten Schritt dar, um die Aufenthaltsqualität noch weiter zu verbessern“, erklärt Lucas Risse, PETO-Sprecher im Ausschuss für Klimaschutz, Stadtplanung und Verkehr. „Insbesondere die Bevorrechtigung der Fußgehenden sowie die mögliche Erweiterung der Außenflächen für die Gastronomie, die sich aus der Fußgängerzone ergibt, befürworten wir ausdrücklich.“

Denn neben den Vorteilen für Fußgehende bietet die Zone die Möglichkeit für die Gastronomen der Altstadt, das vorhandene Angebot an Sitzplätzen in der Außengastronomie um etwa 200 Plätze auszubauen. Öffentliche Parkplätze wird es in der Fußgängerzone dagegen nicht geben. Dafür stehen jedoch auf dem Parkplatz an der Kapellenstraße und dem Schützenplatz genug Stellplätze zur Verfügung. Zudem gibt es für Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, Sondernutzungserlaubnisse zur Befahrung der Fußgängerzone zu beantragen, um ihre privaten Stellplätze weiterhin nutzen zu können.

Um die Fußgängerzone effektiv durchzusetzen, werden absenkbare Poller aufgestellt, die während der Liefer- und Ladezeiten für die Gastronomen automatisch versenkt werden. Außerdem können diese von Anwohnerinnen und Anwohner mit Sondernutzungsberechtigung mittels einer Kennzeichenerfassung sowie in Einsatzsituationen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst oder bei Stromausfall zentral abgesenkt werden.

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich schätzungsweise auf rund 280.000 Euro und werden aus vorhandenen Mitteln für die öffentliche Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen finanziert. Für die jährliche Wartung der Anlage kommen zudem etwa 3.000 Euro hinzu. Sobald die Poller voraussichtlich im Frühjahr 2022 installiert sein werden, soll die Ausweisung der Fußgängerzone spätestens ab Ostern in Kraft treten.

 

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