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Dienstag, den 19. Mai 2020 | Pressemitteilung

Monheim am Rhein unterstützt private Anpflanzungen

Neue Förderrichtlinie tritt voraussichtlich ab Juli in Kraft

Bereits im November letzten Jahres hat die PETO-Fraktion die Stadtverwaltung damit beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von privaten Anpflanzungen zu erarbeiten. Das Ziel war es, mehr Grün in die Stadt zu bekommen, indem die Anpflanzung von ökologisch wertvollen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf privaten Grundstücksflächen gefördert wird. Inzwischen wurde die genaue Förderrichtlinie von der Stadtverwaltung ausgearbeitet, sodass die ersten Anträge voraussichtlich ab Juli gestellt werden können.

„Es freut uns sehr, dass die fertige Förderrichtlinie nun vorliegt“, erklärt Lucas Risse, PETO-Sprecher im Stadtplanungsausschuss. „Mit der Richtlinie wollen wir die Begrünung der Stadt unterstützen. Denn etwa 80 Prozent der Grundstücksflächen im Stadtgebiet befinden sich nicht in städtischer, sondern in privater Hand, wie zum Beispiel im Besitz privater Firmen, Gesellschaften, der Kirchen und privater Grundstücksbesitzer. Somit ist die Richtlinie eine wichtige Maßnahme, um private Anpflanzungen zu fördern und auf diese Weise die Begrünung der gesamten Stadt noch weiter zu erhöhen.“

Tatsächlich ist der Anteil an Stadtgrün in Monheim am Rhein bereits jetzt sehr hoch. Gerade aufgrund des hohen Anteils an Flächen in nicht-städtischer Hand ist es allerdings wichtig, sich nicht nur auf die städtischen Flächen zu fokussieren. Die ausgearbeitete Richtlinie legt nun genau fest, welche Bedingungen für die Unterstützung erfüllt sein müssen. So regelt die Richtlinie beispielsweise, wer förderberechtigt ist, in welcher Höhe die Anpflanzungen unterstützt werden und wie genau die Antragstellung erfolgt. Letzteres soll möglichst einfach durch die Einreichung eines schriftlichen Antrages geschehen, dem eine Erläuterung der Maßnahme, eine Pflanzliste sowie eine Kostenschätzung beigefügt ist. Bäume werden bis zu 250 Euro und Hecken bis zu 50 Euro je Pflanze gefördert. In Summe werden pro Antragstellenden maximal 2.500 Euro bereitgestellt. Um festzulegen, welche Anpflanzungen förderungswürdig sind, liegt der Richtlinie eine Liste der zuschussfähigen Bäume und Sträucher bei. Diese Pflanzliste beinhaltet vorwiegend heimische, in jedem Fall jedoch ökologisch wertvolle Laubgehölze.

Besonders wichtig ist, dass sich die Antragstellenden dazu verpflichten, die Pflanzen durch eine geeignete Pflege mindestens zehn Jahren lang zu erhalten und im Zweifelsfall durch Nachpflanzungen zu ersetzen. Nur im Falle von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise dem Tod des oder der Begünstigten, einer Naturkatastrophe oder einer den gesamten Pflanzenbestand betreffenden Krankheit, kann die Stadt auf die Rückzahlung der Förderung verzichten. Wer sich hingegen gut um seine Pflanzen gekümmert hat, soll in zehn Jahren den ursprünglich geförderten Betrag noch ein zweites Mal in Form einer Pflegeprämie erhalten.

Nachdem die Förderrichtlinie Ende Mai im Stadtplanungsausschuss beraten und Ende Juni schließlich im Stadtrat verabschiedet werden soll, könnten ab Juli die ersten Förderanträge für die Pflanzperiode im Herbst gestellt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie wurden bereits Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro im Haushalt für 2020 etatisiert.

 

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