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Montag, den 27. April 2020 | PETO-Blatt-Artikel

„Zuschüsse werden vollständig weitergegeben“

Wieso die Straßenbaubeiträge künftig sinken

Sinkende Anliegerkosten beim Straßenbau – das verspricht eine Gesetzesänderung des Kommunalabgabengesetzes in NRW, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist. Genauer gesagt handelt es sich um ein Förderprogramm, bei dem sich das Land an den Anliegerkosten im Straßenbau beteiligt. Doch was genau bedeutet das für die Anliegerinnen und Anlieger in Monheim am Rhein?

„Durch das angekündigte Landesförderprogramm wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Straßenbaubeiträge durch das Land an die Kommunen gezahlt“, erklärt Lucas Risse, Sprecher der PETO-Fraktion im Planungsausschuss. „Uns ist es wichtig, dass die Monheimer Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich von der neuen Regelung profitieren. Daher werden wir selbstverständlich dafür sorgen, dass diese Landeszuschüsse komplett an die Anlieger weitergeben werden und sich deren Beiträge in jedem Fall halbieren.“

Und ab wann können die Monheimerinnen und Monheimer vom Förderprogramm profitieren?

Das Landesförderprogramm wurde zwar zum 1. Januar 2020 mit einem Volumen von 65 Millionen Euro beschlossen, die angekündigte Förderrichtlinie selbst wurde vom Land bislang allerdings noch nicht aufgelegt. Sobald dies geschehen ist, wird der Stadtrat das genaue Umsetzungskonzept für Monheim am Rhein verabschieden. Fest steht allerdings bereits, dass die Kostenumverteilung so geschehen soll, dass es für die Stadt beim bisherigen Kostenaufwand bleibt.

Außerdem gibt es gute Nachrichten: Die Fördermittel können rückwirkend beantragt werden. So gilt die Regelung der Landeszuschüsse für alle Maßnahmen, deren Durchführung nach dem 1. Januar 2018 im Stadtrat beschlossen wurde. Konkret heißt das: Die Anliegerinnen und Anlieger an der Hofstraße gehen leider leer aus, da der entsprechende Baubeschluss des Stadtrates schon vor einigen Jahren gefasst wurde. Alle übrigen Eigentümer, etwa im Bereich der Lottenstraße oder an der Straße Am Sportplatz, werden jedoch von den Fördermitteln profitieren können.

Aber gehen wir nochmal einen Schritt zurück: Wie werden Straßenbaubeiträge überhaupt berechnet?

„Bei Straßenbaubeiträgen handelt es sich um eine Kostenbeteiligung der Anlieger, die insbesondere bei der grundhaften Erneuerung oder der Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorgesehen ist“, erklärt Lucas Risse. „Die Höhe der Kosten hängt davon ab, um was für eine Straßenart es sich handelt, also beispielsweise ob es eine Hauptverkehrs- oder aber eine Anliegerstraße ist, und was für eine Verkehrsfläche beziehungsweise Straßenmöblierung vorliegt. Die Kosten werden dann auf alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Diese Verteilung wiederum richten sich nach Größe und Bebaubarkeit der Grundstücke. So müssen für große Grundstücke mit hoher Grundstücksnutzbarkeit auch höhere Beiträge gezahlt werden als beispielswiese für kleine Reihenhausgrundstücke.“

Ist die Überlegung der Senkung der Anliegerkosten in Monheim am Rhein neu?

Nein. Im Vorfeld der Verabschiedung des Förderprogrammes kam die Frage nach der Senkung der Anliegerkosten bereits mehrfach auf. So stellten in den Haushaltsplanberatungen Ende 2018 die CDU-Fraktion, sowie Ende 2019 die CDU- und die SPD-Fraktion Anträge zur Senkung der Beitragssätze. „Diesen Anträgen konnten wir aufgrund der gesetzlichen Lage allerdings nicht zustimmen“, so Risse. „Im Prinzip waren das reine Show-Anträge, denn bislang waren Kommunen in NRW gesetzlich verpflichtet, Beiträge in Höhe von 60 bis 90 Prozent zu erheben. Da die von der CDU geforderten Beitragssätze in beiden Jahren nicht in diesem Korridor lagen und die SPD 2019 sogar für eine völlige Aufhebung der Sätze plädierte, konnten und durften wir diesen Vorschlägen nicht zustimmen. Zudem machte es Ende 2019 keinen Sinn, nur einen Monat vor der angekündigten Förderrichtlinie des Landes, Veränderungen der Beitragssätze vorzunehmen. Dies erschien vor allem nicht sinnvoll, da es sich beim Förderprogramm des Landes um eine Zuschussregelung handelt. Würde die Stadt ihre Beiträge herabsetzen, so würde auch die Höhe der Förderungszuschusses geringer ausfallen, da dieser immer 50 Prozent der örtlichen Anliegerbeiträge ausmacht.“

 

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