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Donnerstag, den 2. Februar 2006 | Anträge und Stellungnahmen

Baum- und Heckenschutzsatzung

Antrag der PETO-Fraktion

Zum Tagesordnungspunkt 5 des öffentlichen Teils der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr am 02.02.2006 (Anregung und Beschwerden nach § 24 GO NRW Eigentümergemeinschaft Humboldstraße 41/43 vom 30.06.2005 - Änderung zur Baumschutzsatzung) stellen wir folgenden Antrag zur Sache:

Der Ausschuss lehnt die Anregung gem. § 24 GO NRW ab.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Monheim am Rhein die Aufhebung des § 2 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baum- und Heckenbestandes der Stadt Monheim am Rhein vom 14.02.2000 (Baum- und Heckenschutzsatzung) in der Fassung vom 18.07.2002.

Begründung

Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat sich am 14.02.2000 für den Erlass der Baumschutzsatzung entschieden, weil er die hervorragende Bedeutung eines gewachsenen festen Baumbestands erkannt hat. Dieser sorgt nicht nur für bessere Luft, sondern ist in einer Zeit, in der die Feinstaubbelastung, Lärmimmissionen und die Ozonbelastung ständig zunehmen ein unentbehrlicher Gestaltungsaspekt, um die Lebensqualität in unseren Städten nachhaltig zu sichern. Um der eigenverantwortlichen Gartengestaltung in privaten Hausgärten Rechnung zu tragen, wurde am 03.07.2002 die Satzung zugunsten von privaten Hausgärten geändert. Diese Änderung hat jedoch nicht dazu geführt, dass die Eigentümer selbstverantwortlich auf ihren Baumbestand geachtet haben. Es wurden im Gegenteil – wie von der Verwaltung festgestellt - immer mehr ökologisch wertvolle Gärten in Monokulturen verwandelt, die der Bedeutung der Natur in der Stadt nicht mehr gerecht werden.

Diese Entwicklung hat schon zu einer relativen Unwirksamkeit der Satzung geführt. Eine Ausweitung der Ausnahme für private Hausgärten ist daher strikt abzulehnen, zumal Ausnahmereglungen gemäß § 6 der Baum- und Heckenschutzsatzung für die Beseitigung von Bäumen, die eine Gefahr darstellen durchaus zulässig sind. Damit der Satzung wieder die Bedeutung zukommt, mit der sie ursprünglich eingeführt worden ist, plädieren wir daher dafür, die Ausnahmeregelung auch für private Hausgärten wieder rückgängig zu machen.

Der Stadt kommt natürlich die Aufgabe zu, auf einen konstanten Naturbestand zu achten. Dies ist aber effektiv nicht ohne die Mitarbeit aller Bürger möglich. Jeder Eigentümer eines Gartens hat daher auch die Verantwortung im Sinne der Gemeinschaft mit seinem Baumbestand umzugehen. Leider funktioniert dies offensichtlich nicht. Um dem Interesse der Allgemeinheit an einer grünen Stadt mit sauberer Luft, was das ursprüngliche Ziel der Satzung ist, nachzukommen, müssen wir auch die privaten Hausgärten wieder dem Reglungsbereich der Satzung unterstellen.

Ergebnis

Auf Vorschlag der SPD haben wir unseren Antrag während der Sitzung zurückgezogen, um ihn im Stadtrat neu zu stellen. Der Ausschuss hätte den Antrag wahrscheinlich abgelehnt. So soll der Rat das letzte Wort haben.

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