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Donnerstag, den 7. Februar 2008 | Anträge und Stellungnahmen

Müllabfuhr mittelfristig kommunalisieren

Antrag der PETO-Fraktion

Zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Rates der Stadt Monheim am Rhein am 07.02.2008 „Durchführung der Abfallentsorgung ab dem 01.01.2009“ stellen wir gemäß § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse folgenden Antrag zur Sache:

  1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung aus Vorlage Nr. VII/1422 wird folgendermaßen geändert bzw. konkretisiert: In Punkt 1 wird das Wort „vorerst“ eingefügt. In Punkt 3 wird das Wort „Abfallentsorgung“ durch das Wort „Abfallsammlung“ ersetzt. Die Ausschreibung soll für die Dauer von vier Jahren erfolgen.
  2. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt als Ziffer 6 erweitert: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Betriebsgebäude für die SBM am Standort Kapellenstraße oder einem anderen geeigneten Standort zu konzipieren. Dieses Gebäude soll zur späteren Übernahme der Abfallsammlung durch die SBM erweiterbar sein. Das Standortkonzept ist dem Rat spätestens im 1. Quartal 2009 zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
  3. Der Beschlussvorschlag wird in seiner geänderten und ergänzten Form beschlossen.

Begründung

Themenkomplex Kommunalisierung

Die Argumente der Verwaltung überzeugen nicht, da sie in mehreren Punkten fraglich bleiben:

  • Die in der Vorlage genannten Overheadkosten bei den Städtischen Betrieben werden sich nicht erhöhen. Nur die Art ihrer Abrechnung wird sich verändern, denn Kosten, die bei einer Kommunalisierung der Abfallammlung gebührenrelevant werden, entfallen im übrigen Betrieb. Die übrigen Leistungen der Städtischen Betriebe werden damit insgesamt günstiger.
  • Die Kostenersparnis durch das zeitverzögerte Wirksamwerden von Preisgleitklauseln ist als sehr gering anzusehen. Ein Beispiel: Sollte sich unterjährig, z.B. im August eine Preissteigerung in Höhe von 5 % ergeben, würde der private Abfallentsorger sie erst im Januar an die Stadt weitergeben können. Es würde also einmalig für fünf Monate eine Kostenersparnis in Höhe von 5 % entstehen. Auf das ganze Jahr gerechnet sind das bei einem Auftragsvolumen von rund 1 Mio. € etwa 20.000 €, die allerdings nur einmalig wirksam werden und auch nur dann entstehen, wenn Preissteigerungen unterjährig stattfinden.
  • Die in der Vorlage genannten hohen Ausfallzeiten bei den Städtischen Betrieben ließen sich auf Nachfrage bei der Betriebsleitung auch unter Einbeziehung der Langzeiterkrankten nicht bestätigen.

Demgegenüber sehen wir folgende Vorteile in einer Kommunalisierung der Abfallsammlung:

  • größere Flexibilität: Änderungen in der Abfuhr sind jederzeit möglich. Mit Privatunternehmen könnte nur mit der Gefahr von Preissteigerungen nachverhandelt werden.
  • geringeres Beschwerdeaufkommen: Die Serviceorientierung der SBM ist wegen ihrer örtlichen Verankerung größer als die von Drittanbietern.
  • leichtere Kontrollmöglichkeiten: Die SBM sind direkt dem Stadtrat verantwortlich, mögliche Beschwerden könnten auch durch die Politik leichter aufgegriffen werden.
  • Stichwort sauberes Berliner Viertel: Die besonderen Problemlagen im Berliner (Mülltrennung und Sperrmüllabfuhr) könnten durch die SBM als lokal agierendem Unternehmen besser bewältigt werden. Straßenreinigung und Müllabfuhr kämen aus einer Hand.
  • Synergieeffekte für den restlichen Betrieb: Die SBM sind mit knapp über 40 Mitarbeitern relativ klein. Ein größerer Betrieb könnte bei kaum steigenden Overheadkosten wirtschaftlicher arbeiten. Eine neuer Betriebsstandort böte zusätzliches Einsparpotential.

Themenkomplex Betriebsstandort SBM

Der Standort Siemensstraße eignet sich aus Kapazitätsgründen nicht, um dort die Voraussetzungen zur Übernahme der Abfallsammlung zu schaffen. Der Gutachter hat deshalb vorgeschlagen, ein etwa 1.500 m² großes Grundstück zu pachten und dort den Bereich der Abfallsammlung unterzubringen. Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich 75.000 € inklusive der laufenden Abschreibungen auf die Gebäude und ihre Unterhaltung und sind in der Gesamtrechnung des Gutachters bereits enthalten.

Am jetzigen Standort der Städtischen Betriebe entstehen ebenfalls jährliche Miet- und Pachtkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe. Diese sind nicht öffentlich, aber den Mitgliedern des Rates und des Betriebsausschusses bekannt. Hinzu kommt, dass sich die derzeitige Unterbringung an der Siemensstraße als nicht optimal erwiesen hat. Z.B. müssen die beiden Hallen als Hochlager bedient werden, was für die Betriebsabläufe nicht immer günstig ist. Die Sozialräume sind beengt und praktisch nicht erweiterbar, so genannte Schwarz-Weiß-Bereiche lassen sich nicht einrichten.

Eine Übertragung der Abfallsammlung auf die SBM könnte daher auch als Chance gesehen werden, den Betrieb an einem geeigneteren und günstigeren Standort unterzubringen. In Frage käme z.B. das Altlastengelände an der Kapellenstraße, das nach einer entsprechenden Sanierung kostengünstig zur Verfügung stünde. Auch andere städtische Grundstücke wären als Betriebsstandort denkbar und sollen durch die Verwaltung geprüft werden.

Zusammenfassung

Die Vorteile einer kommunalisierten Abfallsammlung überwiegen deutlich. Die Gefahr von geringen Mehrkosten lässt sich nicht verleugnen. Auch eine Ausschreibung birgt jedoch Risiken. Und es kann nicht völlig sicher sein, dass mit einer Ausschreibung tatsächlich ein günstigeres Ergebnis erzielbar ist. Wir geben daher und aus den bereits genannten Gründen einer Kommunalisierung den Vorzug.

Eine sofortige Kommunalisierung erscheint jedoch schwierig: Neben der knapp gewordenen Vorbereitungszeit wäre ein getrennter Standort der SBM nur für die Abfallsammlung erforderlich. Die dadurch entstehenden Kosten ließen sich vermeiden, wenn es gelänge, einen neuen gemeinsamen Standort für die Abfallsammlung und die bisherigen Aufgaben der SBM zu errichten. Für die Schaffung einer solchen Betriebsstätte und die Vorbereitungen zur Kommunalisierung der Abfallsammlung sind drei bis vier Jahre ein realistischer Zeitraum. Ein städtisches Grundstück, das für andere Nutzungen nicht verwertbar ist, bringt weitere Kostenvorteile, die im Gutachten nicht berücksichtigt sind. Bis dahin müsste die Abfallsammlung ausgeschrieben werden.

Ergebnis

Unser Antrag wurde mit der Einschränkung angenommen, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeit eines Umzugs der Städtischen Betriebe zu einem neuen Standort erst einmal prüft. Ein echtes Konzept soll noch nicht ausgearbeitet werden. Die übrigen Punkte wurden jedoch gegen die Stimmen der FDP und eines CDU-Mitglieds wie von uns beantragt beschlossen.

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