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Donnerstag, den 28. September 2006 | Anträge und Stellungnahmen

Erhalt einer zukunftsfähigen Kindertagesstättenlandschaft

Gemeinsamer Antrag von SPD, PETO und Grünen

Unter Berücksichtigung der Ausführungen der Verwaltung zur perspektivischen Kindergartenbedarfsplanung für die Stadt Monheim am Rhein und in Kenntnis der dazu bisher im JHA seit 2005 bereits geführten Beratungen und Empfehlungen beschließt der Rat in teilweiser Abänderung der Verwaltungsvorlage VII/962 folgendes:

  1. Der Rat folgt den Ausführungen der Verwaltung in den Punkten 1 und 2 der Vorlage.
  2. Die AWO-Kindertagesstätte Knipprather Straße reduziert ihr bisheriges Gruppenangebot zum 31.07.2007 um eine Gruppe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Reduzierung der Rechtsanspruchsplätze nur durch eine verringerte Aufnahme von Kindern ab dem 01.08.2007 erfolgt.
  3. An einer der beiden AWO-Kindertagesstätten (Prenzlauer oder Grünauer Straße) wird das Gruppenangebot ab dem 01.08.2008 um eine Gruppe abgebaut. An welcher der Einrichtungen dies geschieht, liegt im Ermessen des Trägers in Abstimmung mit dem Jugendamt. Die Reduzierung der Rechtsanspruchsplätze erfolgt ausschließlich durch eine verringerte Neuaufnahme von Kindern ab dem 01.08.2008.
  4. Die befristet eingerichtete Gruppe in der AWO-Kindertagesstätte Bregenzer Straße wird definitiv zum 31.07.2008 geschlossen.
  5. Der katholische Kindergarten St. Ursula wird zum 31.07.2008 geschlossen. Gemeinsam mit dem Träger, der Kindergartenleitung und der Elternvertretung erarbeitet die Verwaltung des Jugendamtes ein Konzept zur Schließung. Sollte zur Versorgung der Kindergartenkinder eine Übergangsregelung (Fortführung einer Gruppe bis Juli 2009) erforderlich werden, kann dies umgesetzt werden. Der Jugendhilfeausschuss ist über das gefundene Konzept sowie eine evtl. Übergangsregelung in einer der nächsten Sitzungen zu informieren.
  6. Für die Schaffung von 13 zusätzlichen U3-Plätzen werden bis zum August 2009 insgesamt 32 Rechtsanspruchsplätze umgewandelt. Die Planung der Umwandlung und die Festlegung der Standorte soll – unter Beteiligung der freien Träger – durch die Verwaltung des Jugendamtes erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Sicherstellung des Rechtsanspruchs grundsätzlich Vorrang hat.
  7. Der Waldkindergarten unter Trägerschaft des Vereins Monheimer Waldkindergarten e. V. wird zum 01.08.2008 als Einrichtung im Sinne des GTK § 1 anerkannt. Die fachliche Begleitung erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Sowohl der Verein als auch die Verwaltung des Jugendamtes werden beauftragt, mögliche Kooperationen mit anderen freien Trägern zu prüfen, die gewährleisten, dass auch die Mowaki-Kinder am Nachmittag betreut werden können, sofern es die Eltern wünschen.
  8. Für die städtische Einrichtung an der Oranienburger Straße soll ein Konzept für eine Anerkennung als Bewegungskindergarten erarbeitet und dem JHA in einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt werden. Da laut Auskunft der Verwaltung vom 10.05.2006 der überwiegende Teil der dort Beschäftigten bereits über eine entsprechende Qualifizierung verfügt, ist dem Jugendhilfeausschuss das Konzept unter dem Gesichtspunkt der weiteren finanziellen Auswirkungen für den städt. Haushalt vorzulegen.
  9. Für die AWO-Einrichtung an der Knipprather Straße ist von der Verwaltung gemeinsam mit dem Träger ein Sanierungskonzept auf der Basis der Erklärung des AWO Bezirksverbandes Niederrhein vom 19.06.2006 (Beteiligung aus Rücklagen bis zu 123.000 Euro und Verpflichtung, evtl. Mehrkosten durch Eltern-Kooperation und Sponsoring aufzufangen) zu erarbeiten. Sollte eine Einigung über ein Sanierungskonzept und seine Finanzierung nicht zustande kommen, wird der JHA in seiner Dezember-Sitzung hierüber informiert und trifft eine abschließende Entscheidung.

Begründung

Die Tatsache, dass der demographische Wandel und der Rückgang der Geburtenzahlen im Stadtgebiet eine Anpassung der Kindergartenbedarfsplanung erforderlich machen, ist hinlänglich bekannt. Wir haben den Sachdarstellungen der Verwaltung in ihren Beschlussvorlagen VII/722 und VII/962 in dieser Hinsicht nichts hinzuzufügen.

Bezüglich der Maßnahmen, die zur Anpassung des Angebots an den tatsächlichen Bedarf geeignet sind, teilen wir die Meinung der Verwaltung jedoch nicht. Diese Maßnahmen müssen politisch verhandelbar sein. Mögliche Alternativen müssen benannt werden dürfen. Als solche Alternative sehen wir den Erhalt der Kindertagesstätte Knipprather Straße an, die in ihrem Stadtteil hervorragende Arbeit nicht nur in Sachen Bewegungserziehung und psychomotorischer Förderung leistet. Im Wohnbereich Sandberg/Am Wald ist die Kindertagesstätte Knipprather Straße fest verankert und Eltern nehmen lange Wartelisten in Kauf, um ihre Kinder in dieser Einrichtung anzumelden. Ein Grund für das Interesse an dieser Einrichtung mögen sicher die flexiblen und verlässlichen Öffnungszeiten der Kindertagesstätte darstellen, die für viele Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erst ermöglichen.

Auf der anderen Seite wird eine Fortführung der Arbeit in der katholischen Einrichtung St. Ursula nicht mehr möglich sein, weil sich die Kirche als Trägerin aus dem Angebot zurückziehen möchte. Diesen Schritt bedauern wir, weil auch hier in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet wurde und bis heute geleistet wird. Eine Übertragung der Einrichtung in die Trägerschaft der Stadt zum 01.08.2008 sehen wir als klaren Bruch der pädagogischen Arbeit in St. Ursula an, weshalb es uns sinnvoller erscheint, den Betrieb der Einrichtung zu diesem Zeitpunkt auslaufen zu lassen und stattdessen die Kindertagesstätte Knipprather Straße in reduziertem Umfang zu erhalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass an der Krummstraße noch eine weitere katholische Tageseinrichtung im Stadtteil Monheim existiert, die auch in kirchlicher Trägerschaft bleiben wird. Vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl katholisch getaufter Kinder im Stadtgebiet würde also auch nach einer Schließung von St. Ursula jedem katholischen Kind, dessen Eltern eine Betreuung in einer katholischen Einrichtung wünschen, ein solcher Kindergartenplatz angeboten werden können. Angesichts des Haushalssicherungskonzeptes ist es nicht nachvollziehbar, dass man zur Personalwirtschaftlichen Konzeption in diesem Umfang Personal übernimmt, wie es in der Verwaltungsvorlage vorgesehen ist. Zusätzliches Personal birgt auch wieder zusätzliche Risiken.

Die Einrichtung eines Waldkindergartens in Monheim am Rhein begrüßen wir ausdrücklich. Unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Kindergartenlandschaft in Monheim stellt das pädagogische Konzept des Waldkindergartens ein qualifiziertes weiteres Angebot dar. In Ergänzung zum Vormittagsangebot des Waldkindergartens können wir uns eine Anschlussbetreuung an der Knipprather Straße vorstellen. Eltern, die über die Mittagszeit hinaus Betreuungszeiten für ihre Kinder benötigen, könnten bei einem Erhalt der Kindertagesstätte Knipprather Straße auf das dortige Angebot zurückgreifen. Sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch der Standort der Einrichtung sind dafür ideal.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrags ergeben sich folgendermaßen:

Reduzierung des Angebots an der Knipprather Straße -48.000 €

Die Reduzierung des Angebots um eine Gruppe bedeutet eine jährlich wiederkehrende Einsparung in Höhe von 40.000 €. Durch Einsparungen im Overhead – die Einrichtungsleitung wäre nicht mehr frei gestellt – entsteht eine zusätzliche Ersparnis von jährlich 8.000 €.

Reduzierung des Angebots an der Prenzlauer Straße -48.000 €

Der Wegfall der fünften Gruppe in dieser Einrichtung bedeutet eine Ersparnis von ungefähr 48.000 € jährlich.

Schließung der katholischen Einrichtung St. Ursula -50.000 €

Die zweigruppige Einrichtung St. Ursula müsste entfallen. Dadurch entstehen Einsparungen in Höhe von rund 50.000 € jährlich. Eine Übernahme der Einrichtung durch die Stadt würde dagegen zu Mehrkosten von 40.000 € pro Jahr führen.

Wegfall der befristeten Gruppe an der Bregenzer Straße (Kunterbunt) -62.000 €

Die auch im Konzept der Verwaltung vorgesehene Maßnahme spart jährlich 62.000 €.

Gründung Waldkindergarten +40.000 €

Die Mehrkosten für die Stadt belaufen sich auf jährlich 40.000 €.

Summe der jährlich wiederkehrenden Einsparungen -168.000 €

Neben den jährlich wiederkehrenden Einsparungen, die ab 01.08.2008 für den städtischen Haushalt relevant werden, kommt es zu weiteren einmaligen Einsparungen, die sich wie folgt berechnen:

An der Knipprather Straße könnte schon zum 31.07.2007 eine Gruppe auslaufen. Der Rückgang der Geburtenzahlen lässt diese Maßnahme zu, so dass zusätzlich zu den oben genannten jährlichen Einsparungen, die ab 01.08.2008 haushaltswirksam werden, während des Kindergartenjahres 2007/2008 eine einmalige Einsparungen in Höhe von voraussichtlich 48.000 € zu erzielen ist.

Es ergeben sich einmalige Einsparungen in Höhe von -48.000 €

Im Beschlussvorschlag der Stadt entstehen demgegenüber Mehrkosten, auf die wir an dieser Stelle hinweisen müssen.

Die Einrichtung einer Übergangsgruppe an der Knipprather Straße bis ins Jahr 2009 wird im Kindergartenjahr 2008/2009 Kosten in Höhe von voraussichtlich 88.000 € verursachen. Zwar lässt sich die an die Stadt zurückfallende Rücklage aus der Erhaltungspauschale gegenrechnen, doch wird diese Einnahme von den Kosten für eine Umwandlung der städtischen Einrichtung Oranienburger Straße aufgezehrt werden.

Der Beschlussvorschlag der Stadt bewirkt einmalige Mehrkosten in Höhe von + 88.000 €

Der Beschlussvorschlag der Stadt bietet zwar die Möglichkeit, das städtische Grundstück an der Knipprather Straße zu verwerten. Dadurch würde ein einmaliger Erlös von ungefähr 515.000 € für die Stadtkasse entstehen. Zieht man jedoch die oben genannten Kosten in Höhe von 88.000 € ab, so verbleiben nur noch 427.000 €.

Unser Beschlussvorschlag hingegen erwirkt einmalige Einsparungen in Höhe von 48.000 €, wobei auf einen Verkauf des Grundstücks an der Knipprather Straße vorerst verzichtet werden kann.

Die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich des Ertrags einer Kindertagesstättenschließung an der Knipprather Straße verbergen außerdem, dass die Stadt bei Bedarf auch andere Grundstücke einer Verwertung zuführen könnte und nicht konkret auf einen Verkaufserlös aus diesem einen Grundstück angewiesen ist.

jährlicher Konsolidierungsbeitrag zum HSK im Verwaltungsvorschlag

2007: 0 €

2008: 61.700 €

2009: 184.700 €

2010: 236.000 €

jährlicher Konsolidierungsbeitrag zum HSK im Antrag von SPD, PETO und Grünen

2007: 20.000 €

2008: 98.000 €

2009: 168.000 €

2010: 168.000 €

Im Haushaltsjahr 2007 sieht der Verwaltungsvorschlag keine Einsparungen vor. In unserem Beschlussvorschlag ergeben sich jedoch Einsparungen in Höhe von 20.000 €, wenn zum 01.08.2007 eine Gruppe in der Tagesstätte Knipprather Straße vorzeitig abgebaut wird. Diese vorzeitig abgebaute Gruppe ergibt dann für das Haushaltsjahr 2008 eine Einsparung in Höhe von 28.000 €. Ab 01.08.2008 werden die Gesamteinsparungen in beiden Beschlussvorschlägen haushaltswirksam. Sie betragen anteilig für das Haushaltsjahr 2008 im Verwaltungsvorschlag 98.300 € und in unserem Beschlussvorschlag 70.000 €. Von den Einsparungen durch den Verwaltungsvorschlag müssen jedoch noch die Kosten der bis 31.07.2009 vorgesehenen Übergangsgruppe an der Knipprather Straße abgezogen werden; im Jahr 2008 sind das voraussichtlich 36.600 €.

Im Haushaltsjahr 2009 kostet diese Übergangsgruppe voraussichtlich 51.300 €. Beide Beträge sind in der Tabelle berücksichtigt. Die Einsparungen durch den Verwaltungsvorschlag in Höhe von jährlich 236.000 € greifen ab dem Haushaltsjahr 2010 voll, die Einsparungen durch unseren Beschlussvorschlag in Höhe von 168.000 € ergeben sich jährlich wiederkehrend schon ab dem Haushaltsjahr 2009. Was den Zustand des Gebäudes an der Knipprather Straße betrifft, sind wir der Ansicht, dass eine Sanierung möglich ist, insbesondere da der AWO-Bezirksverband Niederrhein in seiner verbindlichen Erklärung vom 19.06.2006 die Finanzierung aus Rücklagen bis zu einer Höhe von 123.000 € zusagt.

Die Zusammenfassung von Rücklagen verschiedener Kindertagesstätten ist bis Ende dieses Jahres rechtlich zulässig. Wir sehen kein Problem darin, dass die AWO als Trägerin der Kindertagesstätte Knipprather Straße deren volles Rücklagenbudget in Höhe von 65.020,93 € für die Sanierung verwenden möchte, da diese Mittel zweckgebunden für Renovierungen und Sanierungen zur Verfügung stehen. Die Tatsache, dass die Summe der in der Rücklage angesparten Erhaltungspauschalen den zulässigen Höchstsatz der sechsfachen jährlichen Zuwendung, also 6 x 11.782,49 € = 70.694,94 €, überhaupt erreicht, zeigt deutlich, welches Geld schon längst in die Erhaltung der maroden Gebäudesubstanz hätte fließen können. Es ist also eher positiv zu bewerten, dass das Geld in dieser Größenordnung angespart wurde, um jetzt eine umfassendere Sanierung des Gebäudes zu ermöglichen. Falls die Rücklagen nicht für Sanierungsmaßnahmen verwendet werden, müssen diese in Höhe von 35.000 € an das Land zurückgezahlt werden.

Die Hinzunahme weiterer Rücklagen aus anderen AWO-Kindertagesstätten erscheint deshalb unproblematisch, weil sich die Mehrzahl der übrigen Gebäude in einem guten bis hervorragenden Zustand befindet. Am Finanzierungsvorschlag der AWO ist damit nichts auszusetzen.

Ergebnis

Nachdem der von uns ausgearbeitete Antrag im Stadtrat erneut keine Mehrheit gefunden hat, ist mit den Stimmen von CDU, FDP und des Bürgermeisters die Schließung der Kindertagesstätte Knipprather Straße bei gleichzeitigem Erhalt des Kindergartens St. Ursula beschlossen worden.

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