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Donnerstag, den 9. Februar 2006 | Anträge und Stellungnahmen

Baum- und Heckenschutzsatzung II

Antrag der PETO-Fraktion

Der in der Anlage angefügte Entwurf zur 2. Änderung der Baum- und Heckenschutzsatzung wird in der vorgelegten Fassung als Satzung beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Begründung

Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat sich schon 1996 für den Erlass einer Baumschutzsatzung entschieden, weil er die herausragende Bedeutung eines gewachsenen Baumbestands erkannt hat. Dieser sorgt nicht nur für bessere Luft, sondern ist in einer Zeit, in der die Feinstaubbelastung, Lärmimmissionen und die Ozonbelastung ständig zunehmen ein unentbehrlicher Gestaltungsaspekt, um die Lebensqualität in unseren Städten nachhaltig zu sichern.

Die Baumschutzsatzung wurde im Jahr 2000 durch die Baum- und Heckenschutzsatzung ersetzt. Und um der eigenverantwortlichen Gartengestaltung in privaten Hausgärten Rechnung zu tragen, wurde am 03.07.2002 die Satzung durch Einfügen des § 2 Abs. 2 so zugunsten von privaten Hausgärten geändert, dass diese seither aus dem Geltungsbereich der Satzung ausgenommen sind. Leider hat diese Änderung nicht dazu geführt, dass die Eigentümer – wie damals erhofft - selbstverantwortlich auf ihren Baumbestand achten. Es wurden im Gegenteil, so stellt es die Verwaltung in einer Sachdarstellung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr vom 02.02.2006 fest, immer mehr „Gärten mit hohem ökologischen Wert“ „in ‚pflegeleichte Monokulturen‘ verwandelt“, die der Bedeutung der Natur in der Stadt nicht mehr gerecht werden“. Außerdem heißt es in der Sachdarstellung: „Nach Inkrafttreten dieser Satzungsänderung [vom 18.07.2002] ist besonders in Wohngebieten mit reiner Ein- und Zweifamilienhausbauweise auffällig festzustellen, dass nach und nach die Bäume ohne adäquate Ersatzpflanzungen in den Gärten gefällt werden.“ Die Darstellung der Verwaltung deckt sich mit unseren Beobachtungen und sollte Anlass sein, den Geltungsbereich der Satzung neu zu überdenken.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Herausnahme der privaten Hausgärten leider zu einer relativen Unwirksamkeit der Satzung geführt hat. Ihr jetziger Geltungsbereich ist viel zu klein, um die eigentlich angestrebten Ziele (die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, die Sicherung der Naherholung, die Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Menschen und auf Stadtbiotope sowie die Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas) tatsächlich zu erreichen. Damit der Satzung wieder die Bedeutung zukommt, mit der sie ursprünglich eingeführt worden ist, plädieren wir daher dafür, die Ausnahmeregelung für private Hausgärten wieder rückgängig zu machen.

Der Stadt kommt unserer Ansicht nach die Aufgabe zu, auf einen konstanten Naturbestand zu achten. Dies ist aber effektiv nicht ohne die Mitarbeit aller Bürger möglich. Jeder Eigentümer eines Gartens hat daher auch die Verantwortung im Sinne der Gemeinschaft mit seinem Baumbestand umzugehen. Leider funktioniert dies offensichtlich nicht. Um dem Interesse der Allgemeinheit an einer grünen Stadt mit sauberer Luft, was das ursprüngliche Ziel der Satzung ist, nachzukommen, müssen auch die privaten Hausgärten wieder dem Reglungsbereich der Satzung unterstellt werden. Unseres Erachtens sieht die Baum- und Heckenschutzsatzung genug Ausnahmereglungen vor, die z.B. die Beseitigung von Bäumen, die morsch sind und eine Gefahr darstellen, ermöglicht, aber auch Erleichterungen für sehr kleine Gärten vorsieht, in denen beispielsweise Ersatzpflanzungen nicht möglich sind, so dass niemand einen zu weit gehenden Eingriff in seine Eigentumsrechte befürchten muss. Im Gegenteil: Wenn es der Verwaltung durch eine entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gelingt, die Vorteile der Satzung für das gesamte Stadtbild, aber auch jede einzelne Einwohnerin bzw. jeden einzelnen Einwohner herauszustellen, wird dies nicht nur die Akzeptanz der Satzung, sondern auch ihre Wirksamkeit wesentlich erhöhen.

Ergebnis

Der Antrag wurde im Stadtrat mit den Stimmen der CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Nur SPD und Grüne waren dafür.

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