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Dienstag, den 9. Mai 2006 | Anträge und Stellungnahmen

Kindergartenbedarfsplanung

Antrag der PETO-Fraktion

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Situation in der Kindergartenlandschaft zur Kenntnis. Anstelle des Beschlussvorschlags der Verwaltung werden folgende Bedarfsanpassungen beschlossen:

  1. Die Platzzahl zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz wird an die sich ändernden Geburtenzahlen angepasst.
  2. Bis zum 31.07.2009 werden insgesamt 127 Rechtsanspruchsplätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren abgebaut.
  3. Der katholische Kindergarten St. Ursula wird zum 31.07.2008 geschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Konzepts zur Schließung der Einrichtung in Absprache mit den Eltern, den Erzieherinnen und der katholischen Kirchengemeinde St. Gereon als Trägerin beauftragt.
  4. Das Angebot in der AWO-Kindertagesstätte Knipprather Straße wird zum 31.07.2007 um eine Gruppe reduziert. Die Reduzierung der Rechtsanspruchsplätze erfolgt ausschließlich durch eine verringerte Neuaufnahme von Kindern zum 01.08.2007.
  5. Das Angebot in der AWO-Kindertagesstätte Prenzlauer Straße oder in der AWO-Kindertagesstätte Grünauer Straße wird zum 31.07.2008 um eine Gruppe reduziert. Die Reduzierung der Rechtsanspruchsplätze erfolgt ausschließlich durch eine verringerte Neuaufnahme von Kindern zum 01.08.2008. Die Entscheidung, in welcher Einrichtung eine Gruppe abgebaut wird, trifft die Verwaltung im Einvernehmen mit der AWO als Trägerin.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt für die AWO-Kindertagesstätte Knipprather Straße ein Sanierungskonzept zu erstellen. Die Sanierungskosten werden auf 210.000 € begrenzt. Die Sanierung steht außerdem unter dem Vorbehalt der vertraglichen Verpflichtung der Trägerin, Eigenmittel in Höhe von 61.000 € beizutragen.
  7. Die befristet eingerichtete Gruppe in der AWO-Einrichtung Bregenzer Straße wird zum 31.07.2008 geschlossen.
  8. Es werden 13 zusätzliche Plätze für unter dreijährige Kinder durch Umsetzung der Budgetregelung des GTK NRW zum 01.08.2009 geschaffen. Hierzu werden 32 Rechtsanspruchsplätze umgewandelt. Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz hat Vorrang vor dieser Umwandlung. Die Planung der Umwandlung und der möglichen Standorte erfolgt im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Träger der freien Jugendhilfe sind an der Planung zu beteiligen.
  9. Zum 01.08.2008 wird der Waldkindergarten in Trägerschaft des Monheimer Waldkindergarten e.V. als Einrichtung gemäß § 1 GTK anerkannt. Die Verwaltung wird mit der fachlichen Begleitung des Trägers beauftragt. Die Verwaltung wird außerdem damit beauftragt, Gespräche mit dem Träger Monheimer Waldkindergarten e.V. und der AWO als Trägerin der Kindertagesstätte Knipprather Straße zu führen mit der Zielsetzung, dass denjenigen Eltern, deren Kinder im Vormittagsbereich den Waldkindergarten besuchen, eine weitere Betreuung ihrer Kinder im Nachmittagsbereich durch die Kindertagesstätte Knipprather Straße angeboten wird.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umfrage unter Monheimer Betrieben mit mehr als 30 Beschäftigten durchzuführen und den Bedarf an Betreuungsplätzen in Form von Betriebskitagruppen zu erheben. Dem Ausschuss ist in der übernächsten Sitzung vom Ergebnis der Umfrage zu berichten. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, Gespräche über die Bereitschaft zur Einrichtung von Betreuungsplätzen in Form von Betriebskitagruppen mit den im Stadtgebiet arbeitenden Trägern zu führen.

Begründung

Es ist unstrittig, dass aufgrund des allgemeinen demographischen Wandels und des stetigen Rückgangs der Geburtenzahlen eine Anpassung der Kindergartenbedarfsplanung erfolgen muss.

Insofern verweisen wir auf die Ausführungen der Verwaltung in der Beschlussvorlage Nr. VII/722. Die Verwaltung hat ermittelt, dass ab 2008 zur 100-prozentigen Deckung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz nur noch 1125 Plätze, ab 2009 sogar nur noch 1087 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren benötigt werden. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden 1217 Rechtsanspruchsplätze schlägt die Verwaltung daher eine Reduzierung des Angebots um 127 Plätze bis zum Jahr 2009 vor. Bezüglich des Ausbaus der Betreuung von unter dreijährigen Kindern hat eine Bedarfsabfrage des Jugendamtes an alle Eltern ergeben, dass mindestens 110 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Zur Zeit sind nur 89 Plätze vorhanden, davon 21 in Kindertagesstätten und 60 in Tagespflege. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht eine Umwandlung von 32 Rechtsanspruchsplätzen in 13 zusätzliche Plätze für unter dreijährige Kinder durch Umsetzung der Budgetregelung des GTK NRW vor, so dass gemeinsam mit einem Ausbau der Tagespflege auf 80 Plätze ein Angebot von 114 Betreuungsplätzen erreicht werden könnte. Dieses Angebot entspricht einer Versorgungsquote von etwa 11 % und bleibt bedauerlicherweise hinter dem ursprünglich angestrebten Ziel zurück, eine Versorgung von 15 % im Jahr 2009 zu erreichen.

Wir sehen wie die Verwaltung jedoch keine Möglichkeiten, einen weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder vor allem in Kindertagesstätten zu erreichen, und werden dem Beschlussvorschlag in dieser Hinsicht folgen. Für problematisch halten wir hingegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Schließung der Kindertagesstätte Knipprather Straße mit einem Angebot von insgesamt 84 Plätzen. Die Verwaltung führt selbst aus, dass im Stadtteil Sandberg möglicherweise eine Unterdeckung mit Rechtsanspruchsplätzen entstehen könnte, die durch die weiter entfernt liegende städtische Einrichtung an der Oranienburger Straße aufgefangen werden müsste. Wir halten die Reduzierung von 90 Plätzen in diesem Bereich für zu hoch und schlagen eine Reduzierung um 70 Plätze vor, die sich aus 20 Plätzen in der Einrichtung Knipprather Straße und 50 Plätzen in der katholischen Einrichtung St. Ursula zusammensetzt.

In diesem Zusammenhang muss auf die besondere Situation der katholischen Kirchengemeinde St. Gereon als Trägerin der Einrichtung St. Ursula hingewiesen werden. Vor dem Hintergrund sinkender Zahlen von katholisch getauften Kindern und ausbleibender Kirchensteuereinnahmen sieht sich die katholische Kirche gezwungen, sich aus der Trägerschaft einzelner Kindertagesstätten zurückzuziehen. In der Einrichtung St. Johannes ist bereits eine Übergabe an den katholisch geprägten Verein SKFM erfolgt. Für die Übernahme der Einrichtung St. Ursula kommt jedoch nur die Stadt als Trägerin in Betracht. Da an der Krummstraße noch eine dritte katholische Tageseinrichtung im Stadtteil Monheim existiert, die vorerst auch in kirchlicher Trägerschaft verbleiben wird, halten wir es für vertretbar, die Einrichtung St. Ursula zu schließen. Ohnehin würde durch eine Übernahme als städtische Einrichtung der konfessionelle Charakter der Einrichtung St. Ursula aufgegeben. Für eine Schließung der Kindertagesstätte Knipprather Straße, wie die Verwaltung sie vorsieht, spricht allein der schlechte bauliche Zustand, der 1974 in Leichtbauweise errichteten Einrichtung.

Das vergleichbare Gebäude der evangelischen Kindertagesstätte an der Grunewaldstraße ist bereits 1997 durch einen Neubau ersetzt worden. Die Verwaltung schätzt die voraussichtlichen Sanierungskosten für die Tagesstätte Knipprather Straße auf 260.000 €. Weiter unten machen wir einen Deckungsvorschlag für Sanierungskosten in Höhe von 210.000 €. Eine Begrenzung der Kosten auf diesen Betrag erscheint uns realistisch, zumal da ein von der AWO in Auftrag gegebener Kostenvoranschlag die Sanierungskosten auf 123.000 € beziffert. Eine Sanierung der Kindertagesstätte Knipprather Straße ist also möglich. Und der Erhalt der Einrichtung bietet sich an, da eine Reduzierung um 90 Rechtsanspruchsplätze im Stadtteil Sandberg – wie die Verwaltung es vorschlägt – als zu hoch erscheint.

Stattdessen schlagen wir die Reduzierung von einer Kindergartengruppe in einer der beiden AWO-Einrichtungen Grünauer Straße oder Prenzlauer Straße vor. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik prognostiziert für diesen Bereich einen Rückgang um annährend 75 Kinder. Im Berliner Viertel entstünde also ein Überhang an Rechtsanspruchsplätzen, dem ein Mangel an Betreuungsplätzen im Bereich Sandberg gegenüberstünde. In welcher der beiden AWO-Einrichtungen Grünauer Straße oder Prenzlauer Straße eine Kindergartengruppe wegfallen kann, soll im Einvernehmen mit der AWO als Trägerin beider Einrichtungen entschieden werden. Im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung unter den im Stadtgebiet aktiven Trägern halten es wir für ausgewogen, der AWO den Abbau einer weiteren Gruppe aufzubürden. Die katholische Kirche zieht sich selbst aus der Trägerschaft ihrer Einrichtung St. Ursula zurück und würde damit ebenfalls einen Beitrag – der freilich so nicht intendiert ist – zur Bedarfsanpassung im Stadtgebiet leisten. Bei einer Übernahme von St. Ursula durch die Stadt trüge die AWO die Lasten des Tagesstättenabbaus alleine.

Für die Schließung der Tageseinrichtung St. Ursula soll die Verwaltung ein genaueres Konzept erarbeiten. Da die Schließung einer zweigruppigen Tagesstätte im Vergleich mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der die Schließung der viergruppigen Tagesstätte Knipprather Straße vorsieht, keine Einrichtung einer Übergangsgruppe bis zum 31.07.2009 erfordern wird, ergibt sich gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung eine zusätzliche Ersparnis in Höhe von etwa 89.000 €. Hierin sind nicht nur die laufenden Kosten für eine Gruppe enthalten, sondern auch die Grundkosten für den um ein Jahr verlängerten Fortbestand des Gebäudes, das dann nur noch von einer Gruppe genutzt würde.

Wir schlagen außerdem den Abbau einer Kindertagesstättengruppe in der AWO-Kindertagesstätte Knipprather Straße bereits zum 31.07.2007 vor. Ab 2007 wird sich das jeweils um einen Monat vorgezogene Schuleintrittsdatum dahingehend bemerkbar machen, dass für das Kindergartenjahr 2007/2008 etwa 25 Kinder weniger eine Tagesstätte besuchen werden. Gemeinsam mit dem ohnehin bestehenden Demographiegewinn von 16 Rechtsanspruchsplätzen in diesem Kindergartenjahr ergibt sich ein voraussichtliches Überangebot von 41 Plätzen, das die Einsparung einer Kindertagesstättengruppe zum 31.07.2007 ermöglicht. Zur besseren Auslastung der bis 2008 freiwerdenden Räumlichkeiten an der Bregenzer Straße und der Prenzlauer Straße bzw. Grünauer Straße schlagen wir die Einrichtung einer oder mehrerer Betriebskindertagesstättengruppen vor. Hierzu muss jedoch erst eine Bedarfsabfrage bei Monheimer Unternehmen erfolgen, die das Jugendamt bis zur übernächsten Sitzung durchführen kann. Ob tatsächlich die Möglichkeit einer Betriebskindertagesstättengruppe in einer vorhandenen Einrichtung besteht, ist für die jetzigen Planungen jedoch nicht weiter von Belang.

Das Projekt Waldkindergarten wird von unserer Fraktion ausdrücklich unterstützt. Wir halten die Einrichtung eines Waldkindergartenangebots nicht nur aus konzeptionellen Gründen, sondern auch aus Gründen der Trägervielfalt für richtig. Durch die enge räumliche Verbindung des Knipprather Walds zur Kindertagesstätte Knipprather Straße bietet sich zwar eine Kooperation zwischen den beiden Einrichtungen an, sie sollte dem Waldkindergarten e.V. jedoch nicht aufgedrängt werden. Eine zusätzliche Auslastung der Kindertagesstätte Knipprather Straße durch Waldkindergartenkinder im Nachmittagsbereich halten wir für wünschenswert, sie kann aber nur funktionieren, wenn sie von den beteiligten Eltern und Erzieherinnen gewollt ist. Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, Gespräche mit den beiden Trägern zu führen.

Hinsichtlich der Bedarfsanpassung im Stadtteil Baumberg folgen wir der Einschätzung der Verwaltung, die das Auslaufen der befristet eingerichteten Gruppe an der Bregenzer Straße vorschlägt. Der Umfang des Abbaus von Kindergartenplätzen sowohl in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch in unserem Beschlussvorschlag ist sicherlich bedauerlich. Wünschenswert wäre es gewesen, die entstehenden Demographiegewinne zum stärkeren Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zu verwenden. Die Betreuung in Kindertagesstätten ist zwar unter rein rechtlicher Betrachtung der in Tagespflege gleichzusetzen, tatsächlich besteht aber sehr wohl ein qualitativer Unterschied zwischen beiden Betreuungsformen. Wir bedauern daher ausdrücklich, dass kein stärkerer Ausbau der Betreuung in den Kindertagesstätten erfolgen kann.

Da andererseits auch die Anzahl der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren weiter sinkt und dieser Trend noch durch den jährlich um einen Monat vorgezogenen Stichtag zur Einschulung verstärkt wird, ist ein Abbau von Kindergartenplätzen unvermeidlich. Die Verwaltung hat den Umfang des Rückgangs der Kinderzahlen sehr schlüssig dargelegt und im Prinzip auch die richtigen Konsequenzen gezogen. Diese Konsequenzen bestehen darin, dass um die Reduzierung des Angebots im Stadtteil Monheim um insgesamt drei Gruppen bzw. um vier Gruppen bei gleichzeitiger Einrichtung des Waldkindergartens kein Weg vorbei führt. Dennoch muss die Art und Weise der Bedarfsanpassung diskutabel sein. Wir verstehen unseren Beschlussvorschlag daher ausdrücklich als Alternativkonzept zu den Plänen der Verwaltung. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung werden die Lasten der Bedarfsanpassung sehr einseitig der AWO aufgebürdet. Sie ist sicherlich als größte Trägerin im Stadtgebiet zuerst in der Lage, Änderungen in der Kindergartenbedarfsplanung aufzufangen, sollte damit jedoch nicht allein gelassen werden. Unser Beschlussvorschlag sieht daher den Abbau von insgesamt drei statt fünf Gruppen in AWO-Einrichtungen vor.

Wenn die katholische Kirchengemeinde unabhängig von den derzeitigen Notwendigkeiten ankündigt, sich teilweise aus der Trägerschaft ihrer Kindertageseinrichtungen zurückzuziehen, sollte grundsätzlich auch die Schließung dieser Einrichtungen erwogen werden dürfen. Im Fall der Einrichtung St. Ursula würde eine Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt ohnehin – wie bereits dargelegt – einen Verlust des konfessionellen Charakters der Einrichtung bedeuten. Vertraglich wäre zwar ein Betriebsübergang vorgesehen, tatsächlich würde aber eine bestehende Einrichtung konzeptionell durch eine neue ersetzt.

Betrachtet man nun noch den standortspezifischen Bedarf an Kindergartenbetreuung im Berliner Viertel und am Sandberg, dann erscheint uns die Schließung der Einrichtung St. Ursula und der Erhalt der Einrichtung Knipprather Straße mit der dort vorhandenen konzeptionellen Kontinuität als tragfähigere Variante.

Die einzelnen Bedarfsanpassungen werden sich zahlenmäßig wie folgt darstellen:

katholischer Kindergarten St. Ursula: -50 Plätze (KiGa)

AWO-Einrichtung Knipprather Straße: -20 Plätze (KiTa)

AWO-Einrichtung Prenzlauer Straße/Grünauer Straße: -25 Plätze (KiGa)

AWO-Einrichtung Bregenzer Straße: -20 Plätze (KiTa)

Umwandlung gemäß der Budgetregelung des GTK NRW: -32 Plätze

Waldkindergarten: +20 Plätze (KiGa)

Summe: -127 Plätze

Die Summe der Bedarfsanpassungen entspricht damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der ebenfalls eine Reduzierung um insgesamt 127 Plätze vorsieht. Auch die Verteilung zwischen Kindergarten- und Kindertagesstättenplätzen entspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dieser sieht den Abbau von drei Tagesstättengruppen an der Knipprather Straße sowie die Umwandlung einer Kindergarten- in eine Tagesstättengruppe in St. Ursula vor. Insgesamt entfallen im Beschlussvorschlag der Verwaltung also zwei Tagesstättengruppen.

Im Bereich der Kindergartengruppen entfallen im Vorschlag der Verwaltung jeweils eine Gruppe an der Knipprather Straße und der Bregenzer Straße sowie eine weitere Gruppe in St. Ursula durch die Umwandlung in eine Tagesstättengruppe. Rechnet man die neu entstehende Kindergartengruppe im Monheimer Waldkindergarten dagegen, ergibt sich ein Minus von zwei Kindergartengruppen. Unser Beschlussvorschlag bewirkt eine Reduzierung des Angebots in gleicher Form. Aus der Übersicht lässt sich entnehmen, dass im Jahr 2009 ebenfalls zwei Kindertagesstättengruppen und zwei Kindergartengruppen weniger vorgehalten würden. Die finanziellen Auswirkungen unseres Beschlussvorschlags ergeben sich folgendermaßen:

jährlich wiederkehrende Kosten und Ersparnisse im Vergleich zum Beschlussvorschlag der Verwaltung

zu 3) Schließung St. Ursula zum 31.07.2008: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht eine Übernahme der Einrichtung St. Ursula in städtische Trägerschaft vor, durch die Mehrkosten in Höhe von 40.000 € entstünden. Eine Schließung der Einrichtung bedeutet demgegenüber eine Ersparnis in Höhe von 90.000 €.

zu 4) Reduzierung des Angebots an der Knipprather Straße um eine Gruppe: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht eine Schließung der Einrichtung Knipprather Straße vor, durch die Einsparungen in Höhe von 254.000 € entstünden. Die Reduzierung um eine Gruppe bedeutet eine Einsparung in Höhe von lediglich 60.000 €. Gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung entstehen also Mehrkosten in Höhe von 194.000 €.

zu 5) Reduzierung des Angebots an der Prenzlauer Straße/Grünauer Straße um eine Gruppe: Durch die Reduzierung des Angebots um eine Gruppe entstehen Einsparungen in Höhe von etwa 60.000 €. Der Vorschlag der Verwaltung sieht in dieser Einrichtung keine Maßnamen zur Bedarfsanpassung vor.

zu 7), 8) und 9) Reduzierung Bregenzer Straße, Budgetregelung GTK und Einrichtung MOWAKI: Die Beschlussvorschläge entsprechen in finanzieller Hinsicht den Vorschlägen der Verwaltung.

Differenzbetrag + 44.000 €

Statt der im Verwaltungsvorschlag anvisierten Ersparnis in Höhe von 236.000 € beträgt die jährlich wiederkehrende Einsparung im städtischen Haushalt nur 192.000 €.

Ein Deckungsvorschlag ist nicht erforderlich, weil es sich bei dem Betrag von 44.000 € nicht um Mehrausgaben gegenüber dem Verwaltungsvorschlag handelt, sondern nur um den Verzicht auf eventuell mögliche Wenigerausgaben. Wir bezweifeln außerdem die Tragfähigkeit des Konzepts der Verwaltung hinsichtlich der wohnortnahen Versorgung mit Rechtsanspruchsplätzen und der Berücksichtigung des Grundsatzes der Trägervielfalt, so dass wir das geringe Einsparvolumen für vertretbar halten.

einmalige Kosten und Ersparnisse im Vergleich zum Beschlussvorschlag der Verwaltung

zu 3) Schließung St. Ursula: Die Schließung einer zweigruppigen Tagesstätte wird im Vergleich mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der die Schließung einer viergruppigen Tagesstätte vorsieht, nicht die geplante Einrichtung einer Übergangsgruppe bis zum 31.07.2009 erfordern. Gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung entsteht also eine zusätzliche Ersparnis.

zu 4) Reduzierung des Angebots an der Knipprather Straße um eine Gruppe: Durch die um ein Jahr vorgezogene Schließung einer Gruppe in der Kindertagesstätte Knipprather Straße entstehen im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag zusätzliche Einsparungen, die in der Übersicht über die jährlich wiederkehrenden Kosten und Ersparnisse noch nicht berücksichtigt sind.

zu 6) Sanierung Knipprather Straße: Die Verwaltung schätzt die entstehenden Sanierungskosten auf 260.000 €. Ein Kostenvorschlag der AWO beziffert die Sanierungskosten auf 123.000 €. Vorbehaltlich einer genaueren Kostenabschätzung durch das Gebäudemanagement im Zuge des zu erstellenden Sanierungskonzepts halten wir eine Begrenzung der Sanierungskosten auf 210.000 € für realistisch.

Eigenanteil der AWO: Die AWO als Trägerin ist nach eigener Aussage in der Lage, 61.000 € aus Rücklagen zu den Sanierungskosten beizutragen. Durch einen Vertrag mit der AWO soll sichergestellt werden, dass sie sich bei einer Sanierung der Einrichtung Knipprather Straße in dieser Höhe an den Kosten beteiligt.

Differenzbetrag ± 0 €

Die Sanierung der Tageseinrichtung Knipprather Straße kann allein durch zusätzliche einmalige Einsparungen im Vergleich zum Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgen, wenn es gelingt, die Sanierungskosten auf 210.000 € zu beschränken. Hier ist die Verwaltung, speziell das Gebäudemanagement aufgefordert, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Insbesondere muss eine Sanierung bei laufendem Betrieb der Einrichtung stattfinden, da ein vorübergehender Umzug zusätzliche Kosten verursachen würde, die dann für die Gebäudeinstandsetzung fehlen würden.

Die durch die Bedarfsabfrage zur Betriebskindergartenbetreuung verursachten Mehrkosten bestehen in erster Linie aus erhöhtem Personalaufwand, der sich nicht genau abschätzen lässt. Wir schlagen eine Deckung aus laufenden Mitteln der Verwaltung vor. Die Bedarfsabfrage unter Monheimer Unternehmen bezüglich der Einrichtung von Betriebskindertagesstättengruppen wird zeigen, ob es möglich ist räumliche Kapazitäten für diesen Zweck zu nutzen. Eine solche Betriebskindertagesstättengruppe ist von uns bewusst nicht in die Planung einbezogen worden, weil sich zum derzeitigen Zeitpunkt die Realisierungschancen nicht abschätzen lassen. Sollte die Einrichtung einer Gruppe gelingen, könnte sich das finanziell positiv bemerkbar machen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung diese Kapazitäten nicht vorsieht. Die zusätzliche Installation einer Betriebskindertagesstättengruppe also wesentlich schwieriger wäre.

Ergebnis

Am 21.06.2006 hat der Monheimer Stadtrat in zwei getrennten Abstimmungen sowohl das Konzept der Stadtverwaltung als auch unseren Antrag mit hauchdünner Mehrheit abgelehnt. Die Kindergartenbedarfsplanung ist damit weiter offen.

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