Mittwoch, den 20. Februar 2008 | Anträge und Stellungnahmen

Standards für Bolzplätze per Satzung sichern

Die PETO-Fraktion beantragt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vom Rat erlassene Spielplatzsatzung auch auf die Bolzplätze im Stadtgebiet anwendbar ist.
  2. Sollte die Spielplatzsatzung nicht oder nicht ohne weiteres auf Bolzplätze anwendbar sein, wird die Verwaltung beauftragt, eine der Spielplatzsatzung entsprechende Bolzplatzsatzung oder insoweit eine Änderung der bestehenden Spielplatzsatzung auszuarbeiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Spielplatzsatzung bzw. eine mögliche Bolzplatzsatzung rückwirkend Standards für die Spielflächen in Monheim setzen kann.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die privaten Eigentümer von Bolzplätzen über ihre Pflichten nach der Spielplatz- bzw. Bolzplatzsatzung sowie ihre Verkehrssicherungspflicht zu informieren.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren einleiten kann, um im Wege einer Ersatzvornahme durch die städtischen Betriebe die Verkehrssicherheit und Satzungsmäßigkeit der Spielflächen herzustellen.

Zur Begründung

Vertreter unserer Fraktion haben systematisch sämtliche Bolzplätze im Monheimer Stadtgebiet besucht, um sich ein Bild der dortigen Situation zu machen. Dieser Antrag ist das Resultat der hieraus hervorgegangenen Erkenntnisse.

Zu den von uns besuchten Anlagen gehörten u. a. in Baumberg die an

  • der Linzer Straße (Bezirkssportanlage),
  • der Geschwister-Scholl-Straße und
  • der Helene-Lange-Straße,

sowie in Monheim an

  • der Tegeler Straße,
  • der Grünauer Straße und
  • dem Heinrich-Zille-Platz.

Die Bolzplätze in Monheim befinden sich teilweise in einem äußerst schlechten Zustand. Nicht nur, dass auf vielen Spielflächen an markanten Stellen wie vor den Toren oder an den „Ecken“ Mulden entstanden sind, die sich bei Regen mit Wasser füllen, so dass die Kinder teilweise Knöcheltief in den Pfützen stehen; oder dass Zweige von Bäumen und sogar Dornenbüsche auf die Spielfelder hinaufragen. Manche Plätze bergen allein durch ihre Konstruktion (Spielfeldbegrenzungen durch Bepflasterung und dergleichen) für die dort spielenden Kinder ein hohes Risiko.

Insbesondere im Berliner Viertel befinden sich einige Bolzplätze, die hierdurch nicht nur den Spielspaß der Kinder und Jugendlichen mindern. Sie stellen teilweise ein echtes Sicherheitsrisiko für die Gesundheit der Kinder dar, welches über das übliche Risiko eines Fußballspiels hinausgeht.

Um diesen Gefahren zu beseitigen ist nun die Stadt gefordert. Dabei stellt sich zunächst die Fragen, ob die am 07.09.2007 vom Rat erlassene Spielplatzsatzung (ohne weiteres) Anwendung auf alle „Spielflächen“, zu denen neben Kinderspielplätzen u. a. auch Bolzplätze gehören, findet. Andernfalls ist zu klären inwieweit „bolzplatzspezifische“ Ergänzungen sinnvoll sind.

Spielflächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, werden nach einer von der Politik im April 2000 erlassenen Pflegesystematik Instand gehalten. Natürlich ist es von politischer oder städtischer Seite nicht möglich eine entsprechende Pflegesystematik für die privaten Plätze zu erstellen. Unabhängig von der konkret anzuwendenden Erlaubnisgrundlage (Spielplatzsatzung in jetzigen Zustand, Spielplatzsatzung mit Modifikationen oder Bolzplatzsatzung) gilt es daher für die Plätze, die in privatem Eigentum stehen ein ähnlich effektives Mittel zu finden.

Ergebnis

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Bevor die Stadtverwaltung jedoch mit der Ausarbeitung einer Satzung beginnt, soll erst der Ausschuss über das Ergebnis der Prüfaufträge informiert werden.

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