gemeinsamer Antrag mit SPD und Grünen zum Sportstättenkonzept


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gemeinsamer Antrag mit SPD und Grünen zum Sportstättenkonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktionen der SPD, Peto und Bündnis 90 / Die Grünen stellen zum Tagesordnungspunkt VII / 1812 Sportstättenkonzept, Entwicklung Kielsgraben gemeinsam den nachfolgenden Antrag zur Sache.

Wir bitten Sie, unseren Antrag bei Eintritt in den Tagesordnungspunkt aufzurufen und zum gegebenen Zeitpunkt zur Abstimmung zu stellen.

Antrag

Der Rat der Stadt Monheim am Rhein beschließt:

  1. Die Peter-Ustinov-Gesamtschule erhält eine Außensportanlage, wie sie bereits im PPP-Vertrag vorgesehen war.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des folgenden Konzeptes Detailplanungen vorzunehmen und diese den Fachausschüssen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
    1. Das Jahnstadion bleibt erhalten und wird zu einer ganzjährig nutzbaren Sportstätte mit der besonderen Zweckbestimmung Leichtathletik saniert. Hierzu ist dieser ent-sprechend der Ergebnisse eines zu beauftragenden Lichtschutzgutachtens durch eine Beleuchtungsanlage zu ergänzen.
    2. Die Bezirkssportanlage Heinrich-Häck-Stadion bleibt für ihre jetzige Zweckbestim-mung erhalten. Die notwendigen Sanierungen an den Tennenflächen sowie dem Um-kleidegebäude inklusive des Jugendraums sind durchzuführen.
    3. Das Rheinstadion bleibt in seiner jetzigen Form erhalten.
    4. Im Bereich Kielsgraben werden zwei Flächen für Sportplätze, davon einer mit 400m-Rundbahn, vorgehalten. Eine der beiden Flächen wird bereits angekauft und als ebe-ne Rasenfläche (ähnlich der Rasenfläche in Langfort) hergerichtet, um Freizeitsport-lern die Möglichkeit zu geben, ihren Aktivitäten nachzukommen.
    5. Die Bezirkssportanlage Bregenzer Straße bleibt erhalten. Der Tennenplatz ist durch einen Kunstrasenplatz zu ersetzen, um den Wegfall des Kunstrasenplatzes am Kiels-graben zu kompensieren. Zusätzlich ist die Tennenlaufbahn zu sanieren.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Baumberger Grundschulen und der Sprachförderschule des Kreises Mettmann mit dem Ziel aufzunehmen, in einem begrenzten Umfang den Vereinen Hallennutzungszeiten auch während der Schulzeit zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Ausführung der unter Punkt 2 beschlossenen Maßnahmen erfolgt sukzessive nach notwendiger Kalkulation der erforderlichen Maßnahmen und Bereitstellung der Mittel in den Haushalten der nächsten Jahre. Dazu ist im Haushalt 2009 ein Produkt „Sportstättenkonzept“ einzurichten, um die notwendigen Mittel für die beschlossenen Planungsschritte zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zwecke hat die Verwaltung eine komplette Ergebnis- und Finanzplanung sowie Planbilanzen für die Jahre 2009 bis 2013 zu entwickeln.

Begründung

Zu 1.
Wie erwähnt war die Außensportanlage bereits vertraglich im Zuge der PPP-Arbeiten vor-gesehen. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Maßnahme zur Förderung des Schul-sports und ist insofern nicht Bestandteil der Sportstättenkonzeption.

Zu 2.
a) Jahnsportplatz

Das Jahnstadion ist durch eine Lage und Funktionalität die über alle Fraktionen hinweg unstrittig schönste Sportstätte der Stadt. Daher soll dieser Platz erhalten bleiben. Als logi-sche Folge sind notwendige Sanierungsmaßnahmen (insbesondere der Laufbahn und des Umkleidegebäudes) durchzuführen. Um zusätzlich eine jahreszeitenunabhängige Nutzung zu gewährleisten, ist zunächst ein Lichtschutzgutachten zu erstellen. Im Anschluss daran ist eine Beleuchtungsanlage im Rahmen der durch das Gutachten aufgezeigten zulässigen Möglichkeiten zu errichten. Im Übrigen zeigt die Verwaltungsvorlage keine angemessene Möglichkeit auf, wie die drei Schulen im Bereich des Lottenzentrums ihren Sportunterricht auf Außensportanlagen durchführen könnten. Auf dem Gelände des Rheinstadions befinden sich keine hierfür notwendigen Anlagen wie Laufbahn oder Sprunggrube. Auch die Nutzung des Heinrich-Häck-Stadions oder der zukünftigen Außensportanlage an der Peter-Ustinov-Gesamtschule bilden keine ausreichenden Alternativen, da der notwendige Bustransfer aus zeitlichen Gründen nicht denkbar ist.

b) Bezirkssportanlage Heinrich-Häck-Stadion
Das Heinrich-Häck-Stadion dient auch zukünftig seiner momentanen Zweckbestimmung als Bezirkssportanlage. Hierzu sind die Tennenflächen zu sanieren. Neben der Durchführung von leichtathletischen Disziplinen soll der Platz auch weiterhin als Trainings- & Wett-kampfstätte für den Fußball erhalten bleiben. Außerdem sind die Umkleiden wie auch der Jugendraum zu sanieren und in einen befriedi-genden Zustand zu bringen.

c) Rheinstadion
Ein zusätzliches Kleinspielfeld am Rheinstadion ist nicht notwendig. Die Errichtung eines, auch von uns gewünschten, Kunstrasenplatzes auf dem jetzigen Tennenplatz kann erst zu einem späteren Zeitpunkt nach oder in Verknüpfung mit der Sanierung der darunter be-findlichen Kontaminationen erfolgen.

d) Bereich Kielsgraben
Als Ersatz des bestehenden Sportplatzes am Kielsgraben ist die Bezirkssportanlage an der Bregenzer Straße zu sanieren und zu erweitern. Hierzu mehr unter e). Auf der momentanen Auskiesungsfläche der Fa. Lafarge sind zwei Flächen für die mögliche spätere Errichtung von Sportstätten vorzuhalten. Dabei ist eine Fläche bereits zu erwer-ben, um hier eine ebene Rasenfläche für den Freizeitsport bereitzustellen. Weiterhin sol-len Freizeitkickern hierfür mobile Tore zur Verfügung gestellt werden.

e) Bezirkssportanlage Bregenzer Straße
Der Tennenplatz der Bezirkssportanlage Baumberg wird durch einen Kunstrasenplatz er-setzt, um den Wegfall des Kunstrasenplatzes am Kielsgraben zu kompensieren. Zusätzlich ist die Tennenlaufbahn zu sanieren, damit hier weiterhin ein Großteil der Disziplinen des Leichtathletiksports durchgeführt werden können. Fehlt es an der Durchführbarkeit einer Leichtathletikdisziplin (z.B. Wurfdisziplinen), so kann diese am Jahnstadion trainiert wer-den. Um Kollisionen zwischen den Trainingsbetrieben von Leichtathleten und Fußballern zu vermeiden, soll zunächst eine Nutzervereinbarung zwischen den betroffenen Vereinen geschlossen werden.

Zu 3.
Die demographische Entwicklung macht auch vor der Stadt Monheim keinen Halt. Insbe-sondere in Baumberg gehen die Schülerzahlen stark zurück. Zuletzt hat der Rat der Stadt Monheim beschlossen, zukünftig im Stadtteil Baumberg nur noch fünf Eingangszüge vorzu-halten. Laut Verwaltung ist eine weitere Reduzierung auf vier Züge in wenigen Jahren un-ausweichlich. Am Standort der Geschwister-Scholl-Schule und der Leo-Lionni-Schule befin-det sich neben der schuleigenen Turnhalle auch die in zwei Hälften teilbare Liselott-Diem-Sporthalle. Es ist zu prüfen, inwieweit durch die absehbare Reduzierung der Zügigkeit an diesem Standort möglicherweise Kapazitäten der Hallennutzung frei geworden sind. Sollte dies der Fall sein sind Gespräche mit den Schulen über Lösungsmöglichkeiten für das oben ge-nannte Ziel aufzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Schlößer, SPD-Fraktionsvorsitzende
Lisa Riedel, PETO-Fraktionsvorsitzende
Andrea Stamm, Fraktionssprecherin Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Ergebnis

In der Sitzung wurde vorgeschlagen die Monheimer Bevölkerung in einem sogenannten Ratsbürgerentscheid über das Sportstättenkonzept entscheiden zu lassen. Dieser Idee stimmten alle Ratsmitglieder zu. In der darauf folgenden Ratssitzung stellte sich allerdings heraus, dass das Sportstättenkonzept zu komplex ist, um es in einem Ratsbürgerentscheid zu behandeln. Er wurde daher nicht durchgeführt.


 

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