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Sehr geehrter Herr Hendele,
wir bitten Sie den zwischen der Stadt Monheim am Rhein, den Bahnen der Stadt Monheim GmbH, der Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein und der Firma IMR Innovative Metal Recycling GmbH geschlossenen Grundstückskaufvertrag vom 04.09.2008 auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Bedenken hegen wir insbesondere bezüglich des § 20 Vereinbarungen betreffend Nachbarbebauung. Dieser beinhaltet Passagen, die unserer Auffassung nach nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen sind, mithin nicht ohne den Rat hätten vereinbart werden dürfen. Außerdem sichert die Stadt ohne vorherige Fachprüfung Ausnahmegenehmigungen in unzulässiger Art und Weise zu.
Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde wurde vom Landrat Herrn Hendele als unbegründet zurückgewiesen.
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